Die Digitalisierung ist in Kanzleien längst angekommen – ob mit papierlosen Akten oder wenn es um Online-Kanzleimarketing geht. Aber ein kleines Ding aus Papier gibt es, das in Kanzleien einfach nicht tot zu bekommen ist: die Visitenkarte.

Als neulich ein Kunde die Broschüre für seine Kanzlei nicht gedruckt, sondern nur digital von uns erstellt bekommen wollte, kam auch die Frage auf: Kann man eigentlich auch digitale Visitenkarten erstellen? Und ob man kann!

Also haben wir das ausprobiert und sind begeistert! An unserer Erfahrung wollen wir Sie natürlich gerne teilhaben lassen, getreu dem Motto: alles, was wir Kund:innen anbieten, haben wir selbst ausprobiert.

Gretchenfrage: Hat die Papier-Visitenkarte ausgedient?

Jein. Denn eine gut gemachte physische Visitenkarte kommuniziert deutlich mehr als nur Kontaktdaten. Und die Möglichkeiten in Qualität, Format, Papierstärke oder Farbigkeit sind nahezu unbegrenzt: quadratisch aus dünnem Karton mit Kanten in der eigenen Corporate Design-Farbe (z.B. moo.com), mit glänzenden Lack-Elementen (flyeralarm.de), komplett transparent aus Kunststoff, aus Holz (z.B. printweb.de) – alles möglich, alles echte Hingucker, die im Gedächtnis bleiben.

Außerdem ist die Frage nach dem Sinn einer physischen Visitenkarte eine Frage der Zielgruppe. Wer eher mit Mandant:innen zusammenarbeitet, die weniger in der digitalen Welt verwurzelt sind, für den ist eine physische Visitenkarte ein Muss. Wer seine Kanzlei insgesamt digital aufstellt, für den ist eine digitale Visitenkarte eine logische Konsequenz auf dem Weg hin zur digitalen Kanzlei.

Was ist eine digitale Visitenkarte?

Die Grundlage für eine digitale Visitenkarte ist ein Mini-Personen-Profil im Internet, das man über diverse Anbieter anlegen kann (z.B. onevcard.de, lemontaps.de, wazzl.de, tapni.co.de, spreadly.app, tapcard.ch). In diesem Profil kann man dann verschiedene Dinge hinterlegen, z.B. sein Kanzleilogo, ein Profilbild und einen Link auf die eigene Website oder einen Link auf das persönliche Social-Media-Profil.

Aus dem Link auf dieses Profil generiert der Profil-Anbieter einen QR-Code, also eine kleine Grafikdatei, die sich aus sehr kleinen Quadraten zusammensetzt und für Smartphone-Kameras in aller Regel lesbar ist. Hat das Smartphone den QR-Code korrekt erfasst, bietet es die Möglichkeit an, den Link auf das Profil zu öffnen. Öffnet man diesen Link, gelangt man auf das Personen-Profil.

Befindet man sich auf diesem Profil, hat man die Möglichkeit, das Profil bzw. die Kontaktdaten über einen Button direkt auf dem Smartphone abzuspeichern. Dazu klickt man nur auf den Button „Kontakt speichern“ und schon ist der Kontakt mit Telefonnummer, Website-Link, Foto und ggf. auch der Link auf das Social-Media-Profil direkt im Smartphone gespeichert. Eine smarte Sache, denn der Schritt, Kontaktdaten händisch von der Visitenkarte ins Smartphone zu übertragen, entfällt so.

Natürlich könnte man jetzt sagen: Ach, bei nur einer Visitenkarte ist das Übertragen doch kein Problem. Aber spätestens nach einer Veranstaltung, bei der man viele neue Kontakte knüpft, ist eine digitale Visitenkarte eine feine Sache. Das Gegenüber kann die Karte beispielsweise nicht verlieren und man geht nicht in einem „gesichtslosen“ Stapel an Papierkarten unter. Last but not least kann man im Profil die eigenen Kontaktdaten – wenn nötig – anpassen. Neu drucken muss man dann nichts – der QR-Code verlinkt dann ab sofort einfach auf das aktualisierte Profil.

Wie nutzt man eine digitale Visitenkarte?

Je nach Angebot des Anbieters der digitalen Visitenkarte hat man unterschiedliche Möglichkeiten, sein digitales Profil inkl. QR-Code zu nutzen. Denn irgendwie muss der Code ja unter die Leute…

  1. QR-Code als Datei herunterladen und z.B. auf der Kanzleiwebsite, in einer (digitalen) Broschüre oder auch in Präsentationen als Grafik einbinden. Hier können Personen den Code leicht scannen und den Kontakt sofort speichern. Manche Anbieter bieten auch an, ein digitales Hintergrundbild inkl. QR-Code im Smartphone-Format zu erstellen, das man als Sperrbildschirm nutzen kann. So hat man seinen QR-Code mit dem Smartphone immer dabei und schnell griffbereit.
  2. Man kann sich eine „digitale Visitenkarte“ als physische Karte herstellen lassen, oft ist das gegen eine Einmalzahlung möglich. Auf dieser Karte ist der QR-Code abgedruckt. Material und Kosten je Karte variieren je nach Anbieter. Diese Karte übergibt man seinem Gegenüber nicht wie die Papierkarte, sondern lässt das Gegenüber nur den Code scannen und behält die Visitenkarte. Hat die digitale Visitenkarte zusätzlich eine sog. NFC-Funktion, muss das Gegenüber nicht einmal den Code scannen: einfach Smartphone und Karte aneinanderhalten und der Link öffnet sich wie beim QR-Code-Scannen. Das funktioniert bei vielen Anbietern auch mit Tags, Datenträgern in Button-Form (z.B. auch als Schlüsselanhänger), die auch QR-Code und NFC-Funktion verbinden können.
  3. QR-Code und/oder NFC-Funktion gibt es auch als Sticker, z.B. für die Handyhülle – praktisch, falls der Akku des Smartphones mal leer sein sollte oder man seine digitale Visitenkarte schlichtweg vergessen hat. Das Smartphone hat man ja tatsächlich immer dabei…
  4. Man druckt den QR-Code auf Papiervisitenkarten, die man neuen Kontakten wie bisher gibt. Der QR-Code inkl. Link auf das Online-Profil erleichtert dem Gegenüber das Übertragen der Daten.

Und wie findet man einen Anbieter?

Ehrlich gesagt: Wir haben gegoogelt und uns durchgeklickt. Anbieter gibt es viele, aus Deutschland, aus Europa und aus der ganzen Welt. Wir haben uns für einen Anbieter aus Deutschland entschieden, der ein passendes Angebot hatte. Uns war es wichtig, dass der Anbieter DSGVO-konform arbeitet. Außerdem war uns wichtig, dass  wir eine schöne, einfache physische Karte zu einem annehmbaren Preis bestellen können, die nur einmalig einen Betrag X kostet – ohne monatliche Fixkosten.

Tipp! Für Heavy User z.B. im Vertrieb und größeren Kanzleien kann es Sinn machen, dass ein Anbieter auch Pro-Versionen der Karten und Tags anbietet und eventuell auch spezielle Angebote für mehrere Personen der gleichen Kanzlei hat.

Uns hat das Angebot von Lemontaps aus Stuttgart überzeugt: ein deutscher Anbieter, der sich auf die Fahnen schreibt, DSGVO-konform zu arbeiten und für unterschiedliche Nutzungsanforderungen von Einzelpersonen bis hin zu größeren Teams (z.B. auch eine Kontaktdatenbank) ein breites Angebot bereithält.

Wie kommen digitale Visitenkarten an?

Lange nutzen wir unsere digitalen Visitenkarten noch nicht. Aber neulich war eine Karte das erste Mal auf einer Veranstaltung im Einsatz. Die Reaktionen auf diese Art, Kontaktdaten auszutauschen, waren sehr positiv. Noch hebt man sich in der Anwaltswelt mit einer solchen Lösung durchaus ab. Damit ist eine digitale Visitenkarte nicht nur eine smarte Lösung für neue Kontakte, sondern derzeit durchaus auch noch ein Imagefaktor: man zeigt, dass man offen ist für neue Lösungen.

Digitale Visitenkarte: unser Rat für Kanzleien

Wir finden diese digitalen Profile und direkt importierbaren Kontaktdaten großartig und werden künftig nicht mehr auf digitale Visitenkarten verzichten. Wie man dann mit den Umsetzungsmöglichkeiten arbeitet, ist Geschmackssache.

Wir setzen aktuell nur auf digitale Visitenkarten mit QR-Code und NFC-Funktion, Papierkarten haben wir derzeit keine. Denn die Papierkarten vergisst man doch regelmäßig, Geldbörse und Smartphone hingegen hat man immer dabei – und damit auch die digitale Visitenkarte.

Kanzleien allgemein würden wir Folgendes raten:

Bewegen Sie sich in einem überwiegend digitalen Geschäftsumfeld – egal, ob B2B oder B2C – können Sie auf eine digitale Lösung mit Karte oder Tag setzen. Das kommt sicher gut an.

Anderen Kanzleien raten wir, auch klassische Papier-Visitenkarten drucken zu lassen, auf denen sich neben den üblichen Daten ein QR-Code findet, der auf ein digitales Profil z.B. bei einem der oben genannten Anbieter verlinkt. Denn die Papierkarte hat beispielsweise auf Veranstaltungen einen Vorteil: Rein digital importierte Kontakte vergisst man ggf. schnell, wenn sie abgespeichert sind. Hat das Gegenüber als Gedächtnisstütze auch noch eine Papierkarte, schadet das in einem Großteil der Fälle sicherlich nicht.

Unserer Meinung nach ist damit für die meisten Kanzleien eine solche hybride Lösung perfekt – und mit einer physischen digitalen Visitenkarte zusätzlich in der Geldbörse ist man immer auf der sicheren Seite!

Bild: Strelciuc – stock.adobe.com

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Analyse

Unsere erste Aufgabe für Sie: genau hinsehen. Wir werfen z. B. einen Blick auf Ihre Website und andere Marketing-Aktivitäten. Dann zeigt sich entweder, dass alles bleiben kann wie es ist, dass mit ein paar „Kniffen“ einiges besser werden kann oder dass es Sinn macht, sich ganz neu aufzustellen.

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Beratung

Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

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Umsetzung

Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein – nicht mit der Umsetzung einer Kanzleiwebsite oder einer Broschüre, nicht mit einer Videoproduktion oder Adwords-Kampagnen. Wir „machen“ das für Sie, als One-Stop-Shop. Selbst wenn wir mit Partnern arbeiten, haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

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Schulungen

Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Wer sich mit dem Thema Kanzleiwebsite beschäftigt, kommt früher oder später am Thema „Fotos“ nicht vorbei. Wohl ist vielen bei diesem Thema nicht unbedingt… Denn wie kommt man an gute und vor allem passende Fotos für eine Kanzleiwebsite? Kann man mit Fotos aus Online-Archiven arbeiten? Oder braucht es Fotos von einem Fotografen – und hier nicht von einem Knipser um die Ecke? Oder kann man eventuell ganz auf Fotos verzichten?

Lassen Sie uns diese Fragen doch einfach einmal einzeln angehen. Denn wie so oft im Leben – nicht nur in der Rechtsberatung – ist die richtige Antwort auf all diese Fragen: es kommt darauf an.

1. Fotos weglassen?

Kann man machen.

Je nach Kontext und Beratungsumfeld ist das allerdings mal mehr, mal weniger sinnvoll. Denn grundsätzlich muss man sich vor Augen führen, dass eine Website ohne Fotos deutlich weniger persönlich wirkt.

Das bedeutet aber nicht, dass die Website dadurch zwangsläufig weniger individuell oder professionell wird – ganz im Gegenteil. Ersatz für Fotos kann dann grafische Gestaltung sein. Das bietet sich allerdings grundsätzlich eher im etwas neutraleren Business-Umfeld an.

Nicht für sinnvoll halten wir eine rein grafische Website in sehr persönlich geprägten Beratungsbereichen: Familienrecht und Strafrecht – um nur zwei Beispiele zu nennen. Denn Berater-Persönlichkeit kommuniziert man im Internet nun einmal durch Fotos „auf den ersten Blick“.

2. Porträts: Man kommt nicht drum herum

Aber selbst wenn man im Business-Kontext auf der Website grundsätzlich auf Fotos verzichtet, sollte man z.B. in den Personenprofilen die Berater mit Bild sehen: entweder im Stil der ganzen Website, d.h. z.B. ein grafisch umgearbeitetes Porträt, oder mit Porträt-Fotos.

Beide Beispiele können Sie auf diesen Websites nachvollziehen:

www.kanzleibrehm.de  –  www.dgc-integrity.de

Ganz auf Fotos zu verzichten ist in der Rechtsberatung nicht optimal. Denn Rechtsberatung ist letztlich Vertrauenssache und Gesichter erzeugen bestenfalls dieses Vertrauen. Das gilt in Zeiten der Corona-Pandemie mehr als je zuvor, weil ein realer persönlicher Eindruck oft wegfällt. Und aus Erfahrung wissen wir, dass es bei entsprechend guten, präsenten Fotos nicht selten zu direkt geäußerten Rückmeldungen dieser Art kommt: „Ich rufe an, weil Ihr Bild so sympathisch ist.“

Deswegen sind wirklich gute Porträts essenziell. Und das bedeutet: Sie brauchen mehr als die üblichen Bewerbungsfotos vor wahlweise blauem oder grauem Hintergrund mit halb angedrehtem Oberkörper vom Fotostudio um die Ecke. Deswegen unterstützen wir Kanzleien dabei, vor Ort den passenden Fotografen bzw. die passende Fotografin zu finden, der bzw. die in hoher Qualität umsetzt, was für ein konkretes Website-Layout gebraucht wird. So z.B. auch in diesem Fall:

www.kvf-law.de/beratungsthemen

Wie präsent man Porträts dann auf der Website einsetzt – bildschirmfüllend im Headerbereich auf der Startseite etc., großformatig im Profil oder dort im kleineren Format –, ist letztlich Geschmackssache.

Hier macht das Website-Layout Vorgaben, weshalb das Layout „stehen“ sollte, bevor Fotos gemacht werden.

3. Situationsfotos / Raumfotos

Ob man auf einer Kanzleiwebsite Situationsfotos zusätzlich zu Porträts einsetzen sollte – daran scheiden sich die Geister. Denn Fotos von Büro- oder Beratungssituationen sind ein Klassiker der Online-Kanzleikommunikation – aber eben irgendwie auch etwas, das niemanden überrascht.

ABER: diese Bilder haben absolut ihre Berechtigung. Denn mit genau diesen Bildern gibt man auch einen Einblick in die Kanzlei und schafft Atmosphäre. Und das ist vor allem in Zeiten, in denen Kanzleibesuche nicht so einfach möglich sind, wichtiger, als man denkt. Denn natürlich kommt es bei der Entscheidung für oder gegen einen Anwalt oder eine Anwältin auf die Qualifikation an. Genauso ist aber auch entscheidend, ob sich Ratsuchende in dieser Kanzlei gut aufgehoben bzw. „richtig abgebildet“ fühlen. Dafür kann ein optischer Eindruck über Situation- und Raumfotos sehr hilfreich sein, was man an auf diesen Websites sieht (an der Erstellung und Entwicklung dieser Seiten waren wir jeweils nicht beteiligt):

www.lex-hades.de  –  www.schirach.law

Wenn Ihre Kanzleiräume eher mausgrau sind, machen Sie keine Fotos in der Kanzlei. Daran muss sich die Bildsprache der Website schlichtweg anpassen. Fotografieren Sie vor dem Haus, in der Stadt etc. Wovon ich allerdings ausdrücklich abrate: Mieten Sie nicht für das Shooting Büroräume, die nicht Ihre Räume sind! Denn klaffen virtuelle und „echte“ Realität zu weit auseinander, kann der Schuss nach hinten losgehen. Kommen Ratsuchende in die Kanzlei und finden statt einem Glaspalast ein verwinkeltes Altbaubüro mit Möbeln aus den 80er Jahren vor, haben Sie falsche Erwartungen geweckt, die enttäuscht werden. Das fällt auf Sie als Person bzw. auf die Kanzlei zurück.

4. Stockfotos

Last but not least – ist der Einsatz von Stockfotos auf der Website sinnvoll? Grundsätzlich spricht nichts gegen Fotos aus Fotoarchiven wie z.B. Adobe Stock, wenn das zum Thema passt und man z.B. auf Situationsfotos in der Kanzlei verzichten will.

Denn thematisch passende Bilder können den Text-Inhalt der Website sinnvoll unterstützen, die Orientierung verbessern oder die „Stimmung“ der Website beeinflussen. Das kann bei vielen Rechtsgebieten gut klappen, in denen sich die Website überwiegend an Privatpersonen richtet, wie z.B. in diesem Fall:

www.dwars-izmirli.de

Bei abstrakteren Rechtsgebieten können Stockfotos allerdings auch etwas platt wirken, vor allem im Business-Kontext wie z.B. im internationalen Wirtschaftsrecht oder im Bank- und Kapitalmarktrecht. Hier kann es dann sinnvoll sein, auf grafische Gestaltung zu setzen (s.o.) oder auf Situationsfotos.

www.kvf-law.de/beratungsthemen

Entscheidet man sich für Stockfotos, sollte man allerdings auf gute Qualität achten. Um gute sog. Stockfotos zu finden, sollte man Portale mit hoher Bildqualität wählen und dann vor allem die richtigen Begriffe in der Suche eingeben. Dafür muss man manchmal etwas um die Ecke denken bzw. man muss nach Themen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet suchen, nicht nur nach dem Rechtsgebiet.

Wichtig ist bei der Suche nach Bildern in Stock-Archiven, dass Motive nicht vorverurteilen oder negative Stimmungen verstärken. Vor allem bei sensiblen Bereichen wie z.B. Strafrecht (Handschellen, Kreideumriss bei Tötungsdelikten) oder Medizinrecht (Rollstuhl, Krücken etc.). Denn Bilder können hier auch positiv wirken oder wenigstens neutral, wie z.B. hier: www.medizinrecht-gilmour.de

Unser Fazit

Fotos und Bildsprache auf einer Website sind eine sensible Sache, weshalb man diesem Aspekt bei der Gestaltung der Website im Prinzip vom ersten Konzept der Website an viel Aufmerksamkeit schenken sollte. Gute Fotos und/oder Grafiken dürfen dann durchaus etwas kosten, denn diese Gestaltungselemente machen einen Großteil des Eindrucks Ihrer Website aus und sind in der Pandemie als Ihr Aushängeschild wichtiger denn je – und werden es bleiben.

Wenn Sie konkrete Unterstützung bei diesem Thema benötigen – melden Sie sich gerne bei uns, unabhängig von Ihrem Kanzleistandort. Wir verfügen über ein verlässliches Netzwerk an Fotografen in ganz Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz.

 

Bild: Westend61 – stock.adobe.com

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Schulungen

Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Seit Jahren predigen SEO- und SEA-Experten: „Setzen Sie auf gute Inhalte – Content wird für Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenwerbung immer mehr Bedeutung bekommen – Linkbuilding ist sinnvoll, aber wird an Bedeutung verlieren.“

Aber ist Linkbuilding für SEO-Zwecke tot? Kann man aufhören, z.B. Blogbeiträge auf externen Websites zu platzieren, um positive SEO-Effekte für die Kanzleiwebsite zu erzielen? Die klare Antwort lautet JEIN: für einen direkten Rankingeffekt scheint das Linkbuilding momentan an Bedeutung zu verlieren. Für Sichtbarkeit und Traffic hingegen nicht.

Google verstehen

Google verfolgt seit jeher das Ziel, Nutzern bestmögliche Ergebnisse in den Trefferlisten zur konkreten Suchanfrage auszuspielen. Dafür verbessert sich Google mit neuen technischen Möglichkeiten ständig: haben sich die technischen Möglichkeiten entwickelt, entwickelt Google seinen Algorithmus weiter – Google-Updates sind die Folge. Infolge dieser Updates werden bestehende Websites unter den neuen Vorzeichen neu bewertet. Das Ranking einer Website für bestimmte Suchbegriffe kann in der Folge stark einbrechen, stark steigen oder die Position halten.

Für uns alle als Nutzer der größten Suchmaschine der Welt sehr gut. Denn die Suchergebnisse bei Google werden immer besser, die Treffer passen immer genauer zu Suchanfragen. Für alle, die in diesen Trefferlisten prominent erscheinen möchten, wird Suchmaschinenoptimierung aber zugleich immer mehr zu einer Herausforderung.

Linkbuilding war immer wichtiger Rankingfaktor

Für ein gutes Google-Ranking waren Links, die auf die eigene Website verweisen (Backlinks) immer ein wichtiger Rankingfaktor. SEO-Verantwortliche haben in der Folge gelernt: Setzen wir viele Backlinks auf eine Website, verbessert das das Ranking. Als Geschäftsmodell entstanden sog. Linkfarmen – Websites, die nur dazu dienten, Links auf andere Websites zu setzen. Google erkannte dieses Vorgehen als Täuschungsversuch und konnte bald Links von Linkfarmen identifizieren und als „schlechte“ bzw. irrelevante Links bewerten. Als der Algorithmus das bewerten konnte, hatte das entsprechende negative Folgen für mühsam oder teuer aufgebaute Rankings und war das Ende der Linkfarmen. Sinnvoll war das für den Nutzer. Denn mithilfe der Linkfarmen waren schlechte (= uninformative) Websites über Fleiß und/oder hohen finanziellen Aufwand in der Lage, unabhängig vom Nutzerwert der Website gute Rankings zu erzielen. Dem schob Google einen Riegel vor.

Von der Link-Farm zur „Content-Farm“

Das blieb nicht ohne Wirkung. Nun ging es in den letzten Jahren darum, hochwertige Links aufzubauen, z.B. über thematisch zum eigenen Beratungsangebot passende Gastbeiträge in Blogs auf Drittwebsites, Wikipedia-Einträge etc. Contentmarketing rückte so auch im Offpage-SEO (Suchmaschinenoptimierung außerhalb der eigenen Website) immer mehr in den Fokus.

Wer effizient Offpage-SEO betreiben wollte, musste sich also um zielgruppengerechte Beiträge kümmern und darum, diese Beiträge an der richtigen Stelle im Netz mit Link auf die eigene Website zu platzieren. Deutlich mehr Arbeit als zuvor die massenhaften Einträge in Linkfarmen. Aber auch hier fanden findige Anbieter natürlich Potenzial, Geld aus der Sache zu schlagen: Beiträge veröffentlichen inkl. Link auf die eigene Website ja, aber oftmals nur gegen Einwurf vieler vieler kleiner Münzen oder größerer Scheine….

Das erkannte Google mit der Zeit ebenfalls als Problem, war in der Lage, technisch darauf zu reagieren, und passte seinen Algorithmus entsprechend an. Google bezieht inzwischen vor allem natürlich entstandene Links in die Bewertung einer Website für das Ranking ein. Ein logischer Schritt, wenn man bedenkt, dass Google den Usernutzen im Fokus hat. Welcher Link aber nun noch unmittelbar Auswirkungen auf die Google-Platzierung hat, ist nicht wirklich klar – das macht Linkbuilding in Zukunft schwierig: denn das Platzieren von Links ist aufwendig, der direkte Effekt nun ungewiss.

Nutzer beeinflussen Ranking

Kann man sich deshalb nun Content – also Texte, Videos, Podcasts etc. – inkl. Link auf die eigene Website auf anderen Websites sparen?

Nein! Content im Netz zu platzieren macht nach wie vor Sinn. Allerdings muss man den eigenen Fokus verschieben: Gastbeiträge sollte man nicht nur schreiben, um über Links die Platzierung der eigenen Website in den organischen Treffern bei Google direkt positiv zu beeinflussen. Links um ihrer selbst willen zu sammeln lohnt sich nicht mehr.

Content im Netz zu veröffentlichen – auf der eigenen Website, auf Suchdienstportalen oder als Gastbeitrag auf anderen Websites – macht aber dennoch Sinn, nur unter anderen Vorzeichen: um Nutzer zu erreichen, aufmerksam zu machen und ggf. Reaktionen der Nutzer (im Netz) zu bewirken. Hat man Texte oder Videos veröffentlicht, gilt es deswegen, diesen Content z.B. über soziale Medien (Facebook, Xing, LinkedIn) – und auch über Social-Media-Werbung! – zu den richtigen Menschen zu bringen: zu potenziellen Mandanten und Kollegen, die für Ihr Netzwerk interessant sind.

Bestenfalls ist dieser Content so interessant, dass Nutzer ihn im Internet teilen und so natürliche Links schaffen, die durchaus direkt Einfluss auf Ihr Websiteranking haben können. Außerdem sorgen nutzergenerierte Links für mehr Besucher (sog. Traffic) auf der eigenen Website. Mehr Traffic erkennt Google als positiv und bezieht das in das organische Ranking Ihrer Kanzleiwebsite mit ein. Denn wenn viele Nutzer auf der Website sind und verweilen, scheint die Website für die Nutzer relevant zu sein.

Und jetzt? Werden Sie relevant!

All das zeigt, dass es inzwischen mehr denn je darauf ankommt, eine Kanzleiwebsite zu erstellen, die den Mehrwert für Websitebesucher absolut in den Fokus stellt und relevante Inhalte für Ihre Mandantenzielgruppe bietet. Dass Sie relevant sind, müssen Sie das Netzpublikum allerdings auch wissen lassen. Deshalb gilt es an drei Punkten anzusetzen.

  1. Website optimal gestalten

Ihre Kanzleiwebsite sollte am Nutzen des Websitebesuchers orientiert sein und technisch (Ladezeiten etc.) und strukturell (Websiteaufbau, interne Links etc.) zu längeren Websitebesuchen einladen („durchsurfen“). Content integrieren Sie am besten über einen Blog.

  1. Erstellen Sie hochwertigen Content

Erstellen Sie hochwertige Inhalte (Blogbeiträge, Videobeiträge, Übersichten etc.) für Ihre Zielgruppe. Setzen Sie dabei die „Mandantenbrille“ auf und beschäftigen Sie sich mit den Problemen Ihrer Wunschmandanten – nicht mit Ihrem Fachwissen! Ihre Inhalte müssen dabei so relevant (= interessant) sein, dass Nutzer sie im Netz teilen oder direkt Ihre Website besuchen.

  1. Werden Sie sichtbar!

Streuen Sie diese Inhalte im Netz auch außerhalb Ihrer Website. Das funktioniert über die guten alten Gastbeiträge, aber auch über eigene externe Kanäle wie Suchdienstportale und vor allem Beiträge und Werbung in den sozialen Medien (Social Media Ads).

Unser Fazit: Machen, was Sinn macht

John Müller bringt es in einem QA auf YouTube aktuell gut auf den Punkt: Wichtig für Google ist, was für den Nutzer relevant ist. Wichtig für Google ist also, was – je nach Branche und Zielgruppe – Sinn macht. Und das kann sich ändern. Nach nichts anderem richtet sich Google.

Beachtet man das bei der Planung und Umsetzung einer Website, überstehen einigermaßen aktuelle Websites in der Regel Google-Updates unbeschadet oder erholen sich schnell wieder von einem Rankingeinbruch. So zumindest unsere Erfahrung aus einigen Jahren Website-Bau und Suchmaschinenoptimierung für Rechtsanwälte. Denn es gilt nicht, die Regeln von Google umzusetzen, sondern seine Zielgruppe zu erkennen, zu verstehen und Inhalte zur Verfügung zu stellen, die Google als nutzerrelevant beurteilt.

Haben Sie Fragen dazu? Können wir Ihnen helfen, sich im Netz besser aufzustellen? Melden Sie sich gerne bei uns! In München unter 089 / 231 40 359 oder per E-Mail an kontakt@anwalts.marketing.

 

Bild: deagreez – stock.adobe.com

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Analyse

Unsere erste Aufgabe für Sie: genau hinsehen. Wir werfen z. B. einen Blick auf Ihre Website und andere Marketing-Aktivitäten. Dann zeigt sich entweder, dass alles bleiben kann wie es ist, dass mit ein paar „Kniffen“ einiges besser werden kann oder dass es Sinn macht, sich ganz neu aufzustellen.

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Beratung

Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

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Umsetzung

Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein – nicht mit der Umsetzung einer Kanzleiwebsite oder einer Broschüre, nicht mit einer Videoproduktion oder Adwords-Kampagnen. Wir „machen“ das für Sie, als One-Stop-Shop. Selbst wenn wir mit Partnern arbeiten, haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

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Schulungen

Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Wer den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfolgreich hinter sich gebracht hat, hat bekanntlich den Titel „Fachanwalt“ noch lange nicht in der Tasche. Je nach Fachbereich sind etliche praktische Fälle aus ganz unterschiedlichen Bereichen des jeweiligen Rechtsgebiets nachzuweisen, damit man den Titel tatsächlich führen darf.

Viele der zu absolvierenden Fälle stammen aus gängigen Bereichen – die Liste füllt sich hier schnell. Aber dann gibt es da auch diese fiesen Bereiche, in denen Mandate enorm schwer zu finden sind. Ich persönlich habe mir 2011 an Fällen aus dem Rundfunkrecht gem. § 14 j FAO die Zähne ausgebissen. Vielleicht wäre das anders verlaufen, wenn ich zu diesem Zeitpunkt über die Möglichkeiten des Onlinemarketing gewusst hätte…

Stellt sich die Frage: Wie kommt man effektiv und möglichst zeitnah an die „richtigen“ Fälle für die Fachanwalts-Fallliste, damit es Ihnen nicht geht wie mir? Können Google Ads und Bing helfen? Ja, wenn man es richtig angeht.

Wie funktionieren Anzeigen im Netz?

Um zu verstehen, warum Anzeigen im Netz helfen können, die richtigen Mandate zu akquirieren, muss man zunächst verstehen, wie diese Anzeigen im Internet funktionieren.

Als Rechtsanwalt / Kanzlei legt man einen Account bei Google / Bing an oder lässt einen solchen Account anlegen. Über diesen Account kann man dann Kampagnen und Anzeigen gestalten, und zwar exakt zu den Themen, die man bewerben will.

Aber wie kommen diese Anzeigen zu den richtigen potenziellen Mandanten?

Zu den Anzeigentexten, die später im Netz z. B. in den Trefferlisten bei Google im oberen Seitenbereich – und mit „Anzeige“ gekennzeichnet – zu sehen sind, hinterlegt man sog. Keywords. Diese Keywords ordnen die Anzeigen Suchanfragen von Ratsuchenden in der jeweiligen Suchmaschine zu und sind damit ausschlaggebend dafür, wem die Anzeigen angezeigt werden. Gibt ein Ratsuchender ein passendes Keywords bei Google oder Bing als Suchanfrage ein, wird ihm die Anzeige in der Trefferliste angezeigt, zu der das passende Keyword hinterlegt ist.

Allgemein vs. konkret: Das richtige Keyword macht den Unterschied

Will man sich mit seiner Anzeige sehr global an Ratsuchende wenden, hinterlegt man für seine entsprechend allgemein formulierte Anzeige auch relativ allgemeine Keywords, wie z. B. „Rechtsanwalt Haftungsrecht“ oder „Anwalt Haftungsrecht“. Diese sehr weit gefassten Keywords nennt man in der Welt des Onlinemarketing „Short Head Keywords“. Will man Mandanten nur aus einer bestimmten Region akquirieren, kann man das entsprechend einstellen und damit die Anzeige z. B. nur Ratsuchenden aus der Region München anzeigen lassen.

Will man hingegen sehr spezifische Fälle akquirieren, muss man Keywords sehr viel enger fassen (sog. „Long Tail Keywords“). Wer z. B. im Gesellschaftsrecht Haftungsfälle akquirieren muss / will, kann z. B. auf das Keyword „Geschäftsführerhaftung“ setzen. Weil die Anzahl der Suchanfragen in der Regel deutlich geringer ist, sollte man dann ggf. auf eine räumliche Eingrenzung verzichten.

Und was bedeutet das für die FA-Liste?

Diese Funktionsweise von Online-Anzeigen zeigt eigentlich das gesamte Potenzial von Ads: Wenn man Anzeigen und Keywords richtig kombiniert, kann man entweder sehr allgemein oder sehr spezifisch akquirieren. Vor allem in Letzterem steckt das Potenzial für das erfolgreiche Befüllen der Fachanwaltsliste in den kniffeligen Bereichen: Wenn man sich sehr genau überlegt, welche Probleme potenzielle Mandanten in den Bereichen umtreiben, die Sie für die FA-Liste bearbeiten müssen, ist man der Lösung des Problems schon auf der Spur und kann Personen, sie Hilfe bei der Lösung ihres spezifischen Problems suchen, direkt mit den Anzeigen ansprechen.

Das bedeutet aber auch: Um erfolgreich Ads zu „Longtail Keywords“ schalten zu können, muss man sich auf die Problem-Ebene begeben, also sehr genau ermitteln, was die Probleme der Personen in den Bereichen sind, in denen Sie Mandanten akquirieren wollen. Dann gilt es die „Brille“ des potenziellen Mandanten aufzusetzen. Der Geschäftsführer einer GmbH, der sich ggf. bisher wenig mit juristischen Dingen befasst hat und plötzlich in Haftungsturbulenzen gerät, wird bei Google nicht „Haftungsrecht Anwalt“ eingeben. Eher wird seine geschriebene Suchanfrage z. B. „Haftung Geschäftsführer GmbH“ lauten, gesprochen z. B. „wann haftet ein Geschäftsführer“ oder „wie haftet ein Geschäftsführer“. Dieses Prinzip kann man auf alle Rechtsgebiete und Themenbereiche entsprechend anwenden.

Geringe Anzahl an Suchanfragen? Kein Problem in diesem Bereich!

Viele Onlinemarketer in der „normalen“ Welt würden nun sagen: Die Anzahl der Suchanfragen in einer bestimmten Region oder deutschlandweit sind (oftmals) so gering – da lohnt es sich nicht, Ads zu schalten. Das ist grundsätzlich richtig, denn es gibt in der Rechtsberatung durchaus Bereiche, in denen relevante Suchanfragen deutschlandweit pro Monat weniger als 50 sind.

Bei Rechtsanwälten ist das allerdings oft kein Kill-Kriterium für Ads-Kampagnen wie in anderen Bereichen. Einerseits kann ein akquiriertes Mandat enorm profitabel sein – dann reicht es von 10 Suchanfragen / Monat deutschlandweit ein Mandat zu akquirieren. Andererseits kann sich der Aufwand eben auch lohnen, um diesen einen spezifischen Fall zu akquirieren, der noch notwendig ist, um die Fallliste für den Fachanwalt endlich der Kammer vorlegen zu können.

Ads ist mehr als Anzeigen & Keywords: Die Website machts!

Last but not least hängt der Erfolg von Anzeigen im Netz allerdings von insgesamt 3 Faktoren ab:

  1. Die richtigen Keywords. Darauf sind wir hier bereits umfassend eingegangen.
  2. Die perfekte Anzeige. Die Anzeigen und Anzeigentexte bei Google und Co. sind formal sehr stark beschränkt z. B. hinsichtlich Zeichenanzahl und Aufteilung in der Überschrift. Gleichzeitig müssen die Anzeigen den Ratsuchenden aber zu 100 % abholen und zum Anklicken der Anzeige verleiten. Das braucht Gespür und Übung.
  3. Eine ansprechende Website. Klickt ein Ratsuchender auf eine Anzeige, muss die Website / Landingpage, auf die die Anzeige führt, zu 100 % überzeugen. Sie muss optisch, strukturell und inhaltlich zu den Bedürfnissen des Ratsuchenden passen – die Seite muss den Ratsuchenden abholen und ansprechen. Dann wird aus dem Suchenden ein Mandant.

Unser Fazit

Wer seine Fachanwalts-Fallliste vollbekommen will, für den sind Google Ads und Bing Ads eine großartige Lösung – auch um diese kleinen fiesen Fälle bearbeiten zu können, die sonst das Einreichen der Liste über Wochen und Monate blockieren können. Wichtig für Erfolg von Ads an dieser Stelle ist aber, sich auf die Problemebene des Wunschmandaten zu begeben und im Anschluss Keywords, Anzeigen und Website / Landingpages exakt aufeinander abzustimmen.

Dabei sind wir gerne behilflich! Sie erreichen uns unter 089 / 231 40 359 oder per E-Mail an kontakt@anwalts.marketing

 

Bild: deagreez – stock.adobe.com

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Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Geht es um Marketing, geht es um Zielgruppen. Auch und gerade Rechts­anwälte sollten sich das vor Augen führen, wenn Sie im Marketing Erfolg haben wollen. Und dieser Fakt hat gravierende Aus­wirkungen auf die Strukturierung – eigentlich aller – Marketing­maßnahmen.

Denn Marketing­maßnahmen, die nach Rechts­gebieten kategorisiert werden, sind zwar mit der juristischen Brille betrachtet korrekt strukturiert. Sie spiegeln aber oft nicht die Lebens­realität und den Beratungs­bedarf von potenziellen Mandanten wider.

Mandanten und ihre Probleme

Wer einen Anwalt braucht, hat in der Regel ein recht konkretes Problem, bei dessen Lösung er professionelle Hilfe benötigt. Allerdings kann Beratungs­bedarf auch innerhalb eines Rechts­gebietes sehr unterschiedlich sein, vor allem bei sehr inhomogenen Zielgruppen innerhalb eines Rechts­gebietes, also z. B. im Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, aber z. B. auch im Medizin­recht oder dem Presserecht. Personen, die einen Anwalt in einem dieser Rechtsbereiche suchen, können sehr unter­schied­liche Probleme haben – als Mieter oder Vermieter, Patient oder Arzt, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Nicht selten gesellt sich in den genannten Bereichen außerdem noch etwas hinzu: eine leiden­schaft­liche Wut auf die „Gegenseite“. Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, sind nicht gut auf Arbeitgeber zu sprechen – Patienten, an denen ein Arzt gepfuscht hat, nicht gut auf Ärzte, Mieter nach einer Luxus­sanierung-Kündigung nicht unbedingt auf Vermieter.

Und man ahnt es: das macht Probleme im Marketing. Zielgruppen innerhalb eines – aus juristischer Sicht – homogenen Rechtsgebiets, treffsicher anzusprechen ohne gefühlt der anderen Hälfte der Zielgruppe auf den Schlips zu treten, ist nicht ganz einfach. Denn in solchen Konstellationen kann und wird man überspitzt gesagt nicht schreiben: „Wenn Ihr Arzt gepfuscht hat, hauen wir ihn dafür so richtig in die Pfanne und lassen ihn finanziell bluten“. Denn kommuniziert man klar, dass man mit aller Vehemenz Patienteninteressen vertritt – glauben Sie wirklich ein Arzt würde Ihnen noch abnehmen, dass Sie mit demselben Impetus gegen Patienten vorgehen? Eher nicht…

Nicht alles in einen Topf werfen

Die Lösung für dieses Problem ist dabei eigentlich einfach: Entscheiden Sie sich, nur einer „Seite“ zur Verfügung zu stehen, entweder für Patienten ODER Ärzte, für Vermieter ODER Mieter, für die Boulevard­presse ODER ihre „Opfer“.

Mir ist bewusst: Das muss man sich leisten können im wahrsten Sinne des Wortes. Immerhin schlägt man bei einer klaren Fokussierung auf die eine oder andere Seite gefühlt 50% der potenziellen Mandanten die Tür vor der Nase zu, wenn man sagt: Wir sind eine Kanzlei für Arbeitnehmer oder: Wir sind eine Kanzlei nur für Arbeitgeber.

Entscheiden Sie sich also wenn möglich auch innerhalb eines Rechtsgebietes für eine Zielgruppe, auch innerhalb einer Rechtsgebiets­zielgruppe sollte es kein Muh und Mäh, sondern Muh ODER Mäh geben. Das macht nicht nur die Kommunikation einfacher und macht Sie in der Wahrnehmung Ihrer potenziellen Mandanten zum Experten. Es macht Sie aus dem Blick­winkel der jeweiligen Zielgruppe vor allem glaubwürdig. Und das ist m. E. gerade in den emotional oftmals aufgeladenen Rechtsgebieten Mietrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht enorm wichtig.

Kommunizieren Sie klar

Können Sie sich nicht für die eine oder die andere Seite innerhalb halb einer ambivalenten Zielgruppe entscheiden, entscheiden Sie sich wenigstens für eine klare Ansprache der jeweiligen Zielgruppen. Denn innerhalb dieser gefühlt etwas schizophrenen Rechts­gebiete sollte man die „Zielgruppen in der Zielgruppe“ klar getrennt voneinander ansprechen, wenn man beiden Seiten als Anwalt zur Verfügung steht.

Wie das gelingt? Sie strukturieren zunächst Ihre Website nicht klassisch nach Rechts­gebieten, sondern z. B. nach Privat­personen und Unter­nehmen. Das ermöglicht in den jeweiligen Unter­kategorien eine gezielte Ansprache, die erkennen lässt, dass man die Trigger­punkte der Zielgruppe kennt. Rein textlich, aber auch logisch führt das zu klarer Kommunikation und vermeidet unschönes Text-Wischiwaschi, bei dem man ständig darauf achten muss, dass man alle anspricht und zugleich niemandem „auf der anderen Seite“ auf den Schlips tritt.

Dieses Prinzip der klaren Ansprache setzen Sie dann fort: Sie nutzen gezielte Google Ads Anzeigen, die sich an die eine oder andere Zielgruppe in der Zielgruppe richten, sie haben unter­schied­liche kleine Broschüren für die einen und die anderen etc..

Das ist mehr Aufwand zugegeben. Es wird sich aber mittel­fristig auszahlen.

Klare Kommunikation, klare Strategie – oder umgekehrt?

Immer wieder haben wir erlebt, dass sich Kanzleien erst in einem Marketing-Projekt wirklich Gedanken über ihre Zielgruppe(n) gemacht haben. Besonders schön ist es, wenn wir dann miterleben wenn eine Kanzlei eine Bauchladen-Strategie ablegt und sich klar für und klar gegen etwas entscheidet.

Denn das birgt das Potenzial, klar kommunizieren zu können, wer man ist und wen man als Mandanten will. Spricht man die richtigen Mandanten an, kommen diese auch zu Ihnen. So sorgen klare Entscheidungen letztlich zu besserem, zufriedenerem und erfolg­reicherem Arbeiten.

 

Bild: Dudarev Mikhail – fotolia.com

Brille vor weißem Hintergrund

Analyse

Unsere erste Aufgabe für Sie: genau hinsehen. Wir werfen z. B. einen Blick auf Ihre Website und andere Marketing-Aktivitäten. Dann zeigt sich entweder, dass alles bleiben kann wie es ist, dass mit ein paar „Kniffen“ einiges besser werden kann oder dass es Sinn macht, sich ganz neu aufzustellen.

aufgerolltes Maßband - bildlich für individuelle Marketingstrategien

Beratung

Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

Zangen, Spachtel und Pinsel - bildlich für die Umsetzung des Kanzleimarketings

Umsetzung

Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein – nicht mit der Umsetzung einer Kanzleiwebsite oder einer Broschüre, nicht mit einer Videoproduktion oder Adwords-Kampagnen. Wir „machen“ das für Sie, als One-Stop-Shop. Selbst wenn wir mit Partnern arbeiten, haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

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Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Rechtsanwälte tun sich – wie fast alle Menschen – schwer mit Veränderung. Nun kommt es aber nicht erst seit gestern dazu, dass sich Anwälte und Kanzleien mit Veränderungen auseinandersetzen müssen: Digitalisierung und modernes (Online-) Marketing verändern die Arbeit von Kanzleien und die Vermarktung von Rechtsdienstleistungen.

Das sehen viele ein. Viele wollen mitmachen bei der Digitalisierung und wissen, dass modernes Marketing z. B. im Internet nottut. Aber damit ist es nicht getan. Allein das Wissen, dass Veränderung notwendig ist und der Wille, irgendwie mitzumachen reicht nicht aus. Wer sich und seine Kanzlei erfolgreich verändern, z. B. digitalisieren, will muss dazu bereit sein, neue Methoden nicht nur zu akzeptieren, sondern sich auf Neues einzulassen und es selbst zu leben.

Sonst kann zwar die Implementierung von irgendwas irgendwie in der Kanzlei funktionieren. Eine Lizenz ist schnell erworben, eine Software installiert, die Website neu gemacht. Aber wo Veränderung nicht wirklich im Kopf stattfindet, wird Veränderung nie gelebte Realität – und damit nie echte Veränderung. Denn letztlich ist auch Veränderung ein Mindset.

Oldtimer sind auch „nicht schlecht“

Veränderung und der Mut zur Veränderung sind bei uns im Agenturalltag immer wieder Thema: Kanzleien nehmen unseren Rat in Anspruch, wollen alles neu und modern gestalten. Erste Entwürfe in diesem Sinne folgen, die euphorisch aufgenommen werden. Dann folgt nicht selten eine gewisse Ernüchterung und es geht drei Schritte zurück: Soll man wirklich? Kann man das machen? Was denken die Kollegen? Und eigentlich war das Alte ja gar nicht so schlecht….

Gerade letzteres Argument ist aber ein Scheinargument gegen Veränderung: Es geht nicht um „es war nicht so schlecht“ sondern um „heute macht man es vielleicht einfach anders“. Ein Oldtimer ist auch nicht schlecht. Aber man würde heute so kein Auto mehr entwerfen und bauen.

Nicht alles was neu ist, ist automatisch gut

Zugegeben, nicht alles Neue ist zwangsläufig gut. Aber hier mache ich mir im Falle der Rechtsberatungsbranche keine Sorgen, dass Kanzleien als Speerspitze der technischen / marketingtechnischen Innovation mit Neuem Schiffbruch erleiden.

Was in der Rechtsberatungsbranche Neues ausprobiert wird, wurde zuvor mit Sicherheit schon in anderen Brachen getestet und wird adaptiert, wenn es anderswo einigermaßen funktioniert hat. Es ist ein wenig wie mit den Trends in Deutschland: was in Berlin Trend ist – Musik, Mode etc. – kommt in München erst drei bis fünf Jahre später an.

Drüber stülpen hilft nicht

Dass Veränderung wirklich im Kopf stattfinden muss, man voller Überzeugung bereit sein muss, etwas neu zu machen – ob Digitalisierung der Kanzleiabläufe oder Marketing, dieser Gedanke waberte schon länger in meinem Kopf umher. Das gilt vor allem, wenn man Kollegen im direkten Kontakt in Projekten anmerkt, dass Sie zwar wissen, dass Sie etwas verändern müssen, es aber eigentlich nicht wirklich wollen.

Die Augen öffnete mir aber kürzlich ein Beitrag in einem Magazin für Onlinemarketing. Hier schreibt der Herausgeber Mario Fischer (Websiteboosting, Heft 54, Seite 22) Folgendes:

„Unternehmen verschlafen wichtige Trends, weil sie mehr mit sich selbst beschäftigt sind. … Vorstände touren durch das Silicon Valley und sehen sich an, wie Unternehmen dort arbeiten. Anschließend kommen sie zurück und es gibt neue bunte Besprechungsräume, Tischtennisplatten und Kicker für die Mitarbeiter. Dann ist man zwar – vielleicht – hipp, sitzt aber einem sog. Cargo-Kult auf. Man ahmt Dinge der Gewinner nach, ohne das wirkliche (neue) Funktionsprinzip dahinter verstanden zu haben.“

Besser kann man das, was man auch zunehmend in unserer Branche beobachten kann, nicht beschreiben. Ein hippes Umfeld und ein bisschen Reinschnuppern, bei denen, die Digitalisierung im Rückenmark haben und durch und durch leben, macht noch keine innovative Kanzlei. Eine Tischtennisplatte und ein Getränkekühlschrank mit Craft Beer für alle macht aus einem Papierliebhaber keinen Anwalt, der seine Verträge souverän in der Cloud verhandelt und verwaltet – etwas überspitzt gesagt.

Und es geht in der Tat noch weiter mit den Wahrheiten in dem oben genannten Beitrag:

„Derzeit sind alle Chefs mit der digitalen Transformation beschäftigt, nutzen selbst noch nicht einmal soziale Plattformen, um zu spüren was sich draußen verändert. Analoge Prozesse werden ohne Re-Thinking digitalisiert und nicht an die neuen Möglichkeiten und Anforderungen angepasst. Das ist reine Rationalisierung, … aber es macht Unternehmen nicht fit für die Zukunft.“

Dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen und diese Aussage ist m.E. 1:1 auf Kanzleien übertragbar – auch wenn natürlich Ausnahmen die Regel bestätigen.

Was ich mir für und von Kollegen wünsche

Sie fragen sich nun, was ich mit all dem sagen will? Es ist eigentlich ganz einfach: Trauen Sie sich etwas – für sich und Ihre Kanzlei und zwar nicht nur ein bisschen mit halbem Herzen.
Trauen Sie sich etwas. Und wenn Sie sich nicht allein trauen, dann Fragen Sie Profis – ob für Digitalisierung oder für Marketing -, die Ihnen helfen, dass Veränderung in allen Köpfen Ihrer Kanzlei zum Mindset und zu echter Begeisterung für Neues wird. Denn diese Begeisterung motiviert und bewegt wirklich etwas in Ihrer Kanzlei. Und wenn es dann geschafft ist, ist die Freude groß. Versprochen!
 
 
Bildnachweis: Worawut – fotolia.com

Brille vor weißem Hintergrund

Analyse

Unsere erste Aufgabe für Sie: genau hinsehen. Wir werfen z. B. einen Blick auf Ihre Website und andere Marketing-Aktivitäten. Dann zeigt sich entweder, dass alles bleiben kann wie es ist, dass mit ein paar „Kniffen“ einiges besser werden kann oder dass es Sinn macht, sich ganz neu aufzustellen.

aufgerolltes Maßband - bildlich für individuelle Marketingstrategien

Beratung

Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

Zangen, Spachtel und Pinsel - bildlich für die Umsetzung des Kanzleimarketings

Umsetzung

Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein – nicht mit der Umsetzung einer Kanzleiwebsite oder einer Broschüre, nicht mit einer Videoproduktion oder Adwords-Kampagnen. Wir „machen“ das für Sie, als One-Stop-Shop. Selbst wenn wir mit Partnern arbeiten, haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

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Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.

Hin und wieder sieht man sich als Onlinemarketing-Agentur für Rechtsanwälte kritischen Rückfragen zum Erfolg bzw. ausbleibendem Erfolg von bestimmten Maßnahmen ausgesetzt. Vollkommen normal und das ist auch vollkommen in Ordnung so – um das gleich vorwegzunehmen.

Jedoch können wir inzwischen eines auch aus eigener Erfahrung berichten: Onlinemarketing kann auch an einer Kanzlei scheitern. Denn wenn Klickzahlen stimmen, telefonische Mandats­anfragen zunehmen, ein Kontaktformular rege genutzt wird und eine deutliche Zunahme der Mandats­anfragen per E-Mail zu verzeichnen sind, aber dabei am Ende „nichts rumkommt“, liegt das unter Umständen an der Kanzlei, nicht am (Online-) Marketing.

Denn in dem Augenblick, indem sich ein potenzieller Neumandant aufgrund erfolgreicher Marketing­maßnahmen an die Kanzlei wendet (telefonisch, E-Mail, persönlich), ist das ganze Kanzleiteam inkl. Berufsträgern in der Verantwortung, aus dem potenziellen einen neuen Mandanten zu machen.

Freundlichkeit ist eine Zier

„Freund­lichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr“ sagt eine deutsche Redensart. Gut, eigentlich heißt es wohl: Bescheidenheit ist eine Zier. Aber die Abwandlung mit der Freundlichkeit haben sich etliche Kollegen und deren Mitarbeiter ggfs. etwas zu sehr zu Herzen genommen und sind offenbar der Auffassung, dass Freundlichkeit im Umgang mit (Neu-) Mandanten verzichtbar ist.

Denn Freundlichkeit und Höflichkeit am Telefon sind für etliche Kanzleien tatsächlich keine Selbst­verständ­lichkeit – vor allem bei der allerersten Reaktion z. B. am Telefon, ob von Berufsträgern oder nicht­juristischen Mitarbeitern.

Wir telefonieren ja immer wieder einmal mit Kanzleien ganz unterschiedlicher Art und Größe. Oftmals rechnet man nicht mit unserem Anruf, auch unsere Kunden nicht, so dass wir in vielen Fällen einen sehr guten Eindruck vom „Umgangston“ einer Kanzlei bekommen. Und da ist wirklich alles dabei: von sehr netten Damen und Herren am Telefon, ob Mitarbeiter oder Berufsträger selbst bis hin zum genervten Kasernenhofton.

Ich gestehe zu: Der Ton, den Mandanten teils am Telefon an den Tag legen, ist oftmals auch mehr als grenzwertig. Insofern ist es nachvoll­ziehbar, dass man gerade in der ersten Reihe am Telefon etwas unempfind­lich gegen rauen Umgangston wird und ihn ggfs. sogar übernimmt.

So erinnere ich mich an die Anfänge meiner Anwalts­tätigkeit, in der ein Mandant den Kollegen einige Büros weiter massiv durchs Telefon anbrüllte. Was tat der Kollege? Er brüllte zurück und legte auf. Zurecht. Und wenig später rief der Mandant kleinlaut an und man erörterte in aller Ruhe sein Problem. Eine Lehre damals für mich als junge Anwältin: man muss sich von Mandanten nicht alles gefallen lassen. Aber – und das konnte ich von dem Kollegen ebenfalls lernen: er war STETS zu allen Anrufern zunächst höflich. Bei ihm schallte es, wenn überhaupt, nur aus dem Wald heraus wie der Mandant hineinrief.

Und ich denke das muss Maßstab sein: Freundlich­keit und Höflichkeit sind gerade beim allerersten Kontakt Grundvoraussetzung für erfolgreiche(re) Akquise. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob der Anrufannehmende gerade schlechte Laune hat, z. B. weil zwei Minuten zuvor ein anderer Mandant eben diese Laune verhagelt hat. Denn Befindlich­keiten von Anwalt und Team interessieren einen neuen Mandanten schlichtweg nicht, wenn er sich mit einem Problem an eine Kanzlei wendet.

Und was hat das nun mit Onlinemarketing zu tun?

Sie fragen sich nun, was das alle mit Onlinemarketing zu tun hat, mit Suchmaschinenoptimierung oder gar Google Ads (bis vor kurzem Adwords)? Eine Menge!

Denn sorgt eine Agentur mit Anzeigen oder Blog­beiträgen dafür, dass mehr Menschen mit einer Kanzlei Kontakt aufnehmen, kann der Umgangston in der Kanzlei und die „Rückmeldekultur“ alles zunichtemachen, was man mühsam über Onlinemarketing aufgebaut hat. Blaffen Kollegen oder Mitarbeiter den potenziellen Neumandanten am Telefon an, sind „wurschtig“, unkonzentriert oder unfreundlich, ist der potenzielle Mandant im Zweifel nach einem ersten Anruf weg – und meldet sich auch nicht mehr.

Genau solche Fälle konnten wir schon beobachten und reden nicht wie der Blinde von der Farbe: Adwords Kampagnen hatten sehr gute Kennzahlen, die Kanzlei berichtete, dass passende Anrufe und Mails zunahmen. Aber nach einem ersten Kontakt meldeten sich viele Mandanten nie wieder – aus unserer Sicht vor allem in Kanzleien, in denen auch uns ein gewöhnungs­bedürftiger Umgangston aufgefallen war. In anderen Kanzleien exakt das gegenteilige Bild: erfolgreiche Kampagnen, nettes Team, freundlicher Kollege – alles läuft zur vollsten Zufriedenheit. Insofern kann es also durchaus sein, dass Onlinemarketing an der Kanzlei scheitert, nicht an sich.

Sich selbst und Team schulen lassen

Den richtigen Umgang – ob virtuell oder real – kann man sich selbst und dem gesamten Team beibringen lassen, wenn es nicht von selbst klappen will. Genau für solche Dinge gibt es Dienstleister, die sich exakt nach dem Bedarf von Rechtsanwälten richten.

Und auch dazu eine kleine Geschichte aus dem Nähkästchen geplaudert: Wenn mich wieder einmal ein Anwalt ohne Vorwarnung am Telefon mit „Müller!!!!“ (Name beispielhaft) – gedacht dazu „wer stört?!“ – begrüßt, denke ich an den Telefonservice einer Arztpraxis im Herzen von München.

Ruft man dort an, fühlt man sich bereits am Telefon gut behandelt, auch nach Jahren des Wegbleibens der gleiche positive Eindruck. Wenn man in die Praxis kommt setzt sich exakt dieser Eindruck fort. Spricht man den Arzt darauf an, lacht der und sagt: „Unser Personal haben wir aus dem Kundenservice des Hotels „Vier Jahreszeiten“ abgeworben. Die sind dort nicht gut auf uns zu sprechen“.
 
 
Bildnachweis: deagreez – fotolia.com

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Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

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Neulich am Telefon: Es rief ein Jurastudent aus Bayreuth bei mir an, der unbedingt im Nebenjob via Internet für uns arbeiten wollte. So weit so gewöhnlich. Der Grund dafür war allerdings umso beachtlicher. Und nun sollten alle Rechtsanwälte genau hinhören, die mitten im „war for talents“ stecken und einfach keine passenden Kandidaten für Stellenvakanzen finden.

Ein Student formuliert, was Kanzleien verkennen

Er sagte: „Ich will bei Ihnen arbeiten und Kanzleien klar machen, warum Marketing für Kanzleien so wichtig ist. Ich suche einen Praktikumsplatz für mein Studium. Wenn ich mir aber die Websites von Kanzleien ansehe, sind die Internetseiten durchweg so schlecht, dass ich mir keinen Eindruck machen kann, wo ich mich bewerben will.“

O-Ton, nicht ausgedacht. Selbst ich war kurz sprachlos am Telefon, ich hätte es selbst nicht mehr auf den Punkt formulieren können. Denn in dieser Aussage steckt in wenigen Worten eine Wahrheit, die viele Kanzleien vollkommen verkennen: Kanzleiwebsites sind nicht nur dafür da, Mandanten von der Qualifikation der Berufsträger zu überzeugen. Kanzleiwebsites sind auch dazu da, potenziellen Bewerben ein treffendes Bild von der Kanzlei zu verschaffen. Und diesen Eindruck verschaffen sich Bewerber aller Qualifikationsstufen in der Situation, in der sie sich entscheiden, sich auf eine Stellenanzeige oder sogar initiativ zu bewerben – oder eben nicht. Und wie diese reale Situation mit dem Studenten zeigt: die Website ist eben auch ein Kriterium sich NICHT zu bewerben.

Nun gut, hier ging es nur um einen Praktikumsplatz. Aber die Reaktion dieses Studenten aus der „Generation Y“ (geboren zwischen 1980 und 2000) ist beispielhaft für Bewerber dieser Generation – auch bei der Besetzung von Stellen für Rechtsanwälte in Kanzleien jeder Größe und jeder Spezialisierung.

Ihre Website = Ihr Schaufenster

Deshalb sollten Sie im Netz genau auf diese Situation vorbereitet sein und Ihre Website auf diese nicht mehr ganz neue, aber immer dringlicher werdende Anforderung zuschneiden. Sie sollten auf Ihrer Website zeigen, was Sie machen und was Sie können. Sie sollten aber auch zeigen, wer Sie sind und was Sie auszeichnet. Man sollte sich auf Ihrer Website einen Eindruck von Ihrer Kanzlei machen können, der sich in der Realität dann aber bitte auch fortsetzt. Wer zu Ihnen in die Kanzlei kommt – als Mandant oder Bewerber – sollte m.E. im besten Fall den Eindruck haben, schon einmal bei Ihnen gewesen zu sein. Denn dann liegen virtuelle Welt und Realität 1:1 übereinander. Eine sehr gute Basis für gute und passende Mandate und für gute und passende Bewerbungen.

Und was bedeutet das? Website first!

Wenn Sie auf der Suche nach Volljuristen (und nichtjuristischen Mitarbeitern) sind und die Stelle bestimmte Herausforderungen für die Besetzung mitbringt (z. B. Kanzlei liegt nicht am Nabel der Welt, seltene Spezialisierung etc.): Kümmern Sie sich um Ihre Website BEVOR Sie in Personalmaßnahmen investieren!

Andernfalls riskieren Sie, dass tausende Euro für Stellenanzeigen in den klassischen Medien, speziellen Online-Medien wie LTO oder in spezialisierten Online-Stellen-Portalen wie talentrocket wirkungslos verpuffen. Denn wenn Ihre Website keinen oder einen schlechten Eindruck von Ihrer Kanzlei vermittelt, werden sich Talente schlichtweg nicht bei Ihnen bewerben und zwar weil Sie nicht erkennen (können), dass Ihre Kanzlei und Ihre Stelle genau die sind, die zu diesem Bewerber passen würden. Denken Sie an den Studenten aus Bayreuth….

 
Bildnachweis:  Konstantin Yuganov – fotolia.com

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Erstellen wir für Kanzleien eine Website erhalten alle Berufsträger von uns einen Fragebogen zu Daten und Fakten für das persönliche Anwaltsprofil. Aus diesem Fragebogen kann sich jede Kanzlei ganz nach eigenem Gusto die Daten und Fakten einheitlich zusammenstellen, die im Profil erscheinen sollen.

Dabei fragen wir u.a. fakultativ beruflich genutzte, persönliche Social Media Profile ab. Was uns immer wieder verwundert: selbst wenn Kollegen Profile in Businessnetzwerken wie Xing oder LinkedIn betreiben, sollen wir diese Netzwerk-Profile nicht im Anwaltsprofil angeben. Auf Nachfrage erhalten wir immer wieder die Antwort: Soziale Netzwerke hätten auf der Website nichts zu suchen.

Das sehen wir etwas anders. Vielleicht ist es also Zeit, etwas Licht in das Thema Social Media für Rechtsanwälte zu bringen.

Social Media für Anwälte: üblich wie nie zuvor

Erst kürzlich erhielten wir das Feedback einer Kanzlei auf unseren Fragebogen und den Punkt „persönliche, beruflich genutzte Social Media Profile“ wie folgt: „Wir wollen keine beruflich genutzten Profile angeben, wir finden das nicht gut und unüblich“.

Über den ersteren Punkt muss man nicht diskutieren – wer das nicht genannt wissen will, dessen Wunsch kommen wir selbst verständlich nach. Beruflich genutzte Social Media Profile auf der Kanzleiwebsite anzugeben ist aber – unabhängig vom eigenen Gusto – in der Tat inzwischen durchaus üblich. Wichtig ist hier aber zu betonen – und ggfs. ist das in vielen Fällen nicht ganz klar: Soziales Netzwerk ist nicht gleich soziales Netzwerk und ein privates Profil ist eben kein beruflich genutztes Profil.

Facebook ist nicht LinkedIn, Xing nicht Instagram

Xing hat einen anderen Charakter als Facebook, LinkedIn hat einen anderen Charakter als Instagram.

Auch persönliche Xing oder LinkedIn-Profile (nicht Unternehmensprofile!) werden idR ausschließlich beruflich genutzt, sind also persönliche berufliche Profile einer Person, nicht Profile der „Privatperson“ hinter dem Berufsträger.

Urlaubsfotos oder Posts aus der Freizeit haben hier nach ungeschriebenem Gesetz schlichtweg nichts zu suchen. Bei Xing und LinkedIn vor allem geht es um Berufliches – das Verbreiten von eigenen Blogbeiträgen, anderen interessanten Beiträgen die man aufgeschnappt hat, Beiträgen von Kanzlei-Kollegen oder z. B. um Impressionen von Fachveranstaltungen etc.. Es geht hier auch darum Kontakte, die man „real“ geknüpft hat, virtuell zu „verlängern“ und z. B. unkompliziert in Kontakt zu bleiben. Gerade LinkedIn und Xing eigenen sich sehr gut zum Netzwerken mit Kollegen, um Personal Branding zu betreiben, aber auch zum Netzwerken und Kontakt-Halten im unternehmerischen Mandanten-Umfeld.

Facebook und Instagram funktionieren anders: Hier geht es nicht um Netzwerken zwischen Personen im „Jobmodus“ – hier geht es um die (professionelle) Ansprache von Personen im „Privatmodus“. Wer sich mit seinem Beratungsangebot an Privatpersonen richtet – also im B2C-Bereich berät – und medienaffin ist: Haben Sie keine Scheu vor diesen Kanälen! Ein berufliches Profil / Unternehmensprofil macht hier aber dann natürlich dennoch Sinn, um private Kommunikation nicht mit beruflicher Kommunikation zu stark zu vermischen. Aber über ein solches professionelles Profil im B2C-Umfeld z. B. auf Facebook oder Instagram kann man mit Geschick, etwas Know-how und Übung und persönlichem Engagement durchaus gut Mandanten akquirieren und: binden!

Professionalität tut Not

Social Media und Anwälte, das ist keine so schlechte Kombination: Social Media von Anwälten wird inzwischen auch von potenziellen Mandanten nicht mehr als „inadäquat“ für Rechtsanwälte bewertet – Ausnahmen bestätigen aber natürlich wie immer die Regel…. Außerdem ist unser Beruf für andere spannender als man denkt: Anwälte erleben und erarbeiten im beruflichen Alltag Dinge, die Kollegen im beruflichen Kontext oder Mandanten durchaus spannend finden – ob B2B Mandant oder B2C Mandant.

Wer aber mit Social Media arbeiten will der muss zunächst den richtigen Social-Media-Kanal für sich finden: Wer im Familienrecht aktiv ist, der ist im privaten Kommunikationsumfeld von Facebook etc. richtig aufgehoben, auch wer im Bank- und Kapitalmarktrecht Verbraucher unterstützt. Wer sich aber z. B. mit Unternehmensfinanzierung oder Wirtschaftsstrafrecht befasst, ist sicherlich besser bei Xing und vor allem LinkedIn aufgehoben.

Und wer aktiv mit diesen Kommunikationskanälen arbeitet – warum sollte man diese Kanäle nicht auch auf der Kanzleiwebsite angeben? Denn irgendwie müssen Menschen ja von diesem Kanal auch erfahren, damit Sie die Menschen darüber erreichen.

 
Bildnachweis:  Konstantin Yuganov – fotolia.com

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Wenn wir für Kunden Websites neugestalten, kommen wir um ein Thema nie herum: neue Fotos. Von Berufsträgern, von Räumen und vielleicht vom Team. Dafür benötigt man einen Fotografen, einen guten Fotografen, der genau die Bilder macht, die man für Website und Co. braucht.

Einen solchen Fotografen ausfindig zu machen ist nicht einfach. Deswegen unterstützen wir Kanzleien, den richtigen Fotografen zu finden – den richtigen Fotografen für jede Kanzlei in Deutschland und inzwischen auch darüber hinaus.

Mehr als nur auf den Auslöser drücken

Eine gute Kamera reicht nicht, um gute Bilder zu machen. Sicherlich hilft sie, aber sie allein macht kein gutes Bild, das sich für den geplanten Zweck eignet. Es braucht einen guten und den richtigen Fotografen hinter der Kamera, damit das Projekt „Fotos“ gelingen kann.

Um zu wissen, was wirklich während einem Foto-Shooting in einer Kanzlei passiert, habe für einen Kunden einmal zwei Tage ein Porträt-Shooting als „Foto-Assistent“ begleitet. So habe ich selbst miterlebt, was ein Fotograf allein in dieser Zeit leistet und wofür er letztlich bezahlt wird: Er entwickelt Bildideen, kümmert sich um das richtige Licht, achtet auf schiefe Krawatten und spiegelnde Brillen. Er unterhält sich zur Auflockerung vermeintlich beiläufig allen, die vor seiner Kamera stehen und geht dabei auf jede Person und deren Angst vor der Kamera ein – meist ohne dass die Fotogarfierten es wirklich merken. Ein professioneller Fotograf nimmt sich Zeit, er beruhigt oder regt an – er macht eben das, was nötig ist, um ein gutes, persönliches, professionelles Porträt zu bekommen.

Sind die Fotos im Kasten, ist die Arbeit lange nicht erledigt. Aus oft hunderten Fotos muss eine Vorauswahl getroffen werden, die der Kunde zu sehen bekommt. Glauben Sie mir: sie wollen sich nicht durch mehrere hundert Bilder klicken um eine Auswahl zu treffen, denn ohne Übung verliert man sich ohne Ergebnis darin.

Ist eine Vorauswahl getroffen, treffen Sie Ihre persönliche Auswahl bei professionellen Fotografen ganz einfach über einen Link und einen Online-Kundenzugang – kein USB, keine CD, kein Download nötig. Die von Ihnen ausgewählten Fotos werden individuell bearbeitet und zwar nicht mit einer Standard-Stapelverarbeitung wie beim Fotografen „umme Ecke“: Professionelle Porträtbearbeitung ist aufwendig, wenn man Sie nachher nicht aussehen wollen wie eine Wachsfigur bei Madame Tussauds…

Und was Sie oft nicht bemerken: Ein guter Fotograf macht das, was von ihm im Sinne des Endprodukts (Website etc.) verlangt wird. Dafür stellt er seinen eigenen künstlerischen Anspruch in den Hintergrund, wenn er seinen Auftrag verstanden hat. Ein professioneller Business-Fotograf hält sich an Vorgaben der Agentur hinsichtlich Format und Bildausschnitt, wenn es darauf ankommt. Ein professioneller Fotograf fotografiert, was gebraucht wird aus seinem persönlichen Blickwinkel, nicht nur, was er gut findet. Denn: Was soll man mit einem schmalen Hochformat, wenn ein breites Querformat benötigt wird?

Was kostet ein guter Fotograf nun?

Es kommt darauf an. Der Tagessatz eines professionellen Business-Fotografen liegt im Schnitt ca. zwischen 1000 und 2000 Euro netto am Tag, mehr ist möglich, aber selten nötig. Bei 12 bis 15 Berufsträgern können Sie mit einem Netto-Aufwand von ca. 1 bis 2 Tagen Shooting für Porträts rechnen, kommen andere Bilder wie Details oder Gruppenbilder hinzu entsprechend mehr. Hinzu kommen ggfs. Kosten für einen Assistenten, Maske (selten wirklich nötig) und ggfs. Anreise.

Außerdem ein Kostenfaktor: Wie viele Bilder sollen am Ende bearbeitet und genutzt werden? Hier wird neben der reinen Arbeitszeit beim Shooting die Nachbearbeitung und die Lizenz für die Nutzung der Bilder in Rechnung gestellt, also Lizenzkosten. Hier kommt es enorm darauf an, was konkret vereinbart wird: Denn Kosten und Lizenzbedingungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Ein günstiges Shooting kann kostenmäßig explodieren, wenn Nutzungsrechte an bearbeiteten Bildern nicht im Angebot enthalten sind und jedes Bild teils für je mehrere hundert Euro lizenziert werden muss. Das alles ist schon passiert, wenn auch nicht uns. Es ist also enorm wichtig, auch bei Fotografen auf das Kleingedruckte zu achten und bei Unklarheiten nachzuhaken. Denn viele Angebotsvorlagen und Lizenzbedingungen von Fotografen sind – auch bei Profis – enorm laienhaft formuliert.

Kosten sind relativ

Setzen wir das ganze nun einmal in Relation: Was bezahlt Ihre Kanzlei monatlich an Miete? Diese Kosten vergleichen Sie nun mit den Kosten für einen professionellen Fotografen und damit, was Sie von diesen Bildern haben: Professionelle Bilder sind über Jahre Ihr erstes Aushängeschild – auf der Website, in Vortragsankündigungen, in Broschüren, Blogbeiträgen, Veröffentlichungen, in der Presse.

Diese Bilder sehen nicht nur potenzielle Mandanten: auch Bewerber, Richter (wissen wir von Kunden unterschiedlichster Art und Größe) und Gegner sehen diese Bilder und machen sich mithilfe der Bilder bewusst oder unbewusst ein Bild von Ihnen – so oder so. Damit das richtige Bild von Ihnen entsteht, muss jemand Fotos machen (können), die mehr transportieren als nur einen Irgendwie-Gesichtsausdruck mit verschränkten Armen. Das erfordert Professionalität und Zeit. Und eben das kostet etwas.

Nicht jeder kann alles – teuer ist nicht immer gut

Billige Fotografen sind leider erfahrungsgemäß oft nicht gut bzw. die Ergebnisse nicht gut genug z. B. für eine professionelle Kanzlei-Website. Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass ein teurer Fotograf gut und geeignet ist – viel Geld verlangen kann auch jemand, der seinen Job nicht oder einen „anderen Job“ beherrscht. Denn Fotograf ist nicht gleich Fotograf – nicht anders als bei Anwälten auch: Ein guter Mietrechtler ist im Zweifel kein guter Medienrechtler und umgekehrt. Denn auch ein guter, teurer Mode-Fotograf, der sein Geld für Mode-Shootings absolut wert ist, ist nicht selten für Business-Bilder für Kanzleien ungeeignet. Prüfen Sie also im Zweifel, ob dieser Fotograf kann, was Sie benötigen und nehmen Sie bitte nicht den erstbesten Fotografen aus dem Bekanntenkreis oder Mandantenkreis.

Und wenn Sie keine Lust haben oder keine Zeit, den richtigen Fotografen ausfindig zu machen: Verlassen Sie sich auf die Kompetenz von Menschen, die mit diesen Dingen tagtäglich umgehen. Wir unterstützen jeden unsere Kunden beispielsweise individuell dabei, einen passenden Fotografen auszusuchen oder beraten bei der Auswahl. Wir verfügen über eine Liste von professionellen (Business-) Fotografen – deutschlandweit und erhalten von den Fotografen keine Provision. Fotos, mit denen wir gut arbeiten können, weil der Fotograf zur Kanzlei passt, sind uns mehr wert als Provision.

Unser ganz persönliches Fazit

Alle unsere Kunden, die sich auf unseren Rat bei der Fotografensuche verlassen haben und ggfs. etwas mehr Geld in die Hand genommen haben als geplant, um gute individuelle Fotos machen zu lassen, haben es bisher nicht bereut. Denn diese Kunden werden von unterschiedlicher Seite und immer wieder AKTIV darauf angesprochen, dass Sie a) tolle Bilder auf der Website haben oder b) so sympathisch rüberkommen, dass man sie anruft um sie zu mandatieren.

Gibt es ein besseres Argument, gute Arbeit gut zu bezahlen? Nein.

 
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Brille vor weißem Hintergrund

Analyse

Unsere erste Aufgabe für Sie: genau hinsehen. Wir werfen z. B. einen Blick auf Ihre Website und andere Marketing-Aktivitäten. Dann zeigt sich entweder, dass alles bleiben kann wie es ist, dass mit ein paar „Kniffen“ einiges besser werden kann oder dass es Sinn macht, sich ganz neu aufzustellen.

aufgerolltes Maßband - bildlich für individuelle Marketingstrategien

Beratung

Im Rahmen unserer Beratung klären wir auf Honorarbasis, welche Marketingmaßnahmen für Ihre Kanzlei sinnvoll sind und wie sie umgesetzt werden sollten. Das Ergebnis ist ein konkretes Maßnahmenpaket und ein konkretes Angebot zum Festpreis – für Ihren Bedarf und Ihren Geldbeutel.

Zangen, Spachtel und Pinsel - bildlich für die Umsetzung des Kanzleimarketings

Umsetzung

Nach der Beratung lassen wir Sie nicht allein – nicht mit der Umsetzung einer Kanzleiwebsite oder einer Broschüre, nicht mit einer Videoproduktion oder Adwords-Kampagnen. Wir „machen“ das für Sie, als One-Stop-Shop. Selbst wenn wir mit Partnern arbeiten, haben Sie nur einen Ansprechpartner: uns.

Glühbirnen vor weiß - links aus, rechts leuchtend - bildlich für Schulung Kanzleimarketing

Schulungen

Auch wenn Sie kein konkretes Marketing-Projekt planen, sind wir für Sie da: mit individuellen Marketing-Schulungen für Ihre Kanzlei – in kleinen oder größeren Gruppen, vor Ort oder online via Videokonferenz – ganz allgemein oder zu spezifischen Themen in Ihrer Kanzlei.