Frau deutet mit Händen Fernglas an - bildlich für das Thema hinschauen & Kanzleivideo

Da schau her! Was man zum Thema Kanzleivideo wissen sollte

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Kanzleien, die ein Image-Video produzieren lassen wollen. Keine schlechte Idee. Schließlich transportiert ein Video viel schneller Inhalt, als es ein Text je könnte. Außerdem ist Bewegtbild mit Ton deutlich aussagekräftiger als noch so gute Fotos. Und last but not least haben Medieninhalte wie Videos einen positiven Effekt auf die Suchmaschinenoptimierung. Viele Gründe also, Videos auf der Website, in sozialen Medien und z. B. Personal-Akquise-Plattformen einzusetzen – für Mandantenakquise, Mandantenbindung und Personalakquise.

Auf die Kanzlei kommt es an

Ob ein Video und welche Art Video eine gute Lösung für eine Kanzlei ist, hängt von der Kanzlei ab. Auch wenn die Anfrage bei uns immer den gleichen Wortlaut hat, „Wir würden gerne ein Image-Video von Ihnen erstellen lassen“, macht es einen enormen Unterschied ob eine solche Anfrage von einem Strafrechtler mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht kommt oder vom deutschen Ableger einer internationalen Wirtschaftskanzlei.

Einerseits sind die Budgets sehr unterschiedlich. Das hat Auswirkungen auf Machart und technische Möglichkeiten. Andererseits sind die Zielgruppen sehr unterschiedlich – auch das hat Auswirkungen: Einen potenziellen Vergewaltiger spricht man anders an als international agierende Unternehmen, die man bestenfalls für ein Dauermandant gewinnen will. Beides logisch irgendwie, aber beides muss eine Agentur adäquat berücksichtigen und umsetzen können, denn Pauschallösungen gibt es nicht.

Das gilt inhaltlich, aber auch technisch und optisch: Ein Strafverteidiger im Pott braucht kein Hochglanzvideo für mehrere tausend Euro. Da kann ein Video mit wenig technischem Aufwand, aber gut gemacht, genau die „Nähe“ vermitteln, die sinnvoll ist. Wenn ich hingegen beim Ableger einer internationalen Wirtschaftskanzlei höre, dass man überlegt, sein Imagevideo (nicht ein spontanes Social-Media-Video!) selbst mit einer Videokamera zu drehen, zucke ich schon etwas zusammen. Denn professionell und hochwertig darf es in diesem Kontext schon sein: Den Anforderungen, die potenzielle Mandanten an die Professionalität Ihrer anwaltlichen Arbeit stellen, sollte auch ein Video über die Kanzlei, ihre Kompetenzen, Werte und Beraterpersönlichkeiten gerecht werden. Kurz: Es muss professionell gemacht sein und das muss nicht immer gleich ein Vermögen kosten … Auch im Videobereich kann man professionelles Arbeiten an Budgets anpassen.

Was wollen Sie eigentlich?

Die Reise zu einem schönen Kanzleivideo beginnt mit simplen Fragen: Was wollen Sie eigentlich? Wen wollen Sie ansprechen – was kommunizieren? Gar nicht so leicht zu beantworten, aber genau diese Fragen muss man beantworten können. Wer nicht weiß, was er an wen kommunizieren will, kann das Geld für ein professionelles Video – ob 1000 Euro oder 10.000 Euro – anderswo sinnvoller ausgeben.

Wollen Sie beispielsweise „nur“ Mandanten akquirieren oder auch Bewerber von sich überzeugen? Zwei sehr unterschiedliche Dinge, die man nicht in einem Video vermischen sollte. Hier würde es mehr Sinn machen, zwei kleinere Videos einer „Machart“ drehen zu lassen (einheitliche Kommunikation!), dafür voll auf den Punkt für denjenigen, den das Video ansprechen soll.

Und wenn man nicht nur ein Imagevideo erstellen will, das Kompetenzen, Werte, Beraterpersönlichkeiten oder Arbeitgeberqualitäten kommuniziert? Was, wenn man regelmäßig für Social Media oder Bewerberportale kleine Videos drehen will, z. B. zu aktuellen Rechtsfragen oder einmal einen kleinen Kamerabericht von der Teilnahme am Stadt-Business-Lauf? Lassen Sie sich doch von einem Video-Profi einmal richtig zeigen, wie man so etwas selbst aufnimmt und selbst schneidet, wenn Sie nicht der geborene Medienmacher sind und ein Händchen für so etwas haben. Lassen Sie sich erklären, worauf machen achten sollte – technisch (Kamera, Mikro etc.) und auch optisch (Kleidung, Hintergrund etc.). Dann spricht nichts dagegen, für solche Inhalte nicht immer den teureren Profi anrücken zu lassen und das Ganze hat einen tollen Nebeneffekt: Ein Kanzleivideo wirkt so nicht nur authentisch, es ist es authentisch.

Und wohin nun mit dem Kanzleivideo?

Wie sagte unser Partner für Videoproduktionen kürzlich: „Wenn die Kanzlei nicht bereit ist, das Video sichtbar zu platzieren, dann können sie sich den Aufwand sparen.“ Auf den Punkt gebracht, würde ich sagen. Denn ein Video macht man, damit es gesehen wird. Auf der Kanzleiwebsite gehört ein Imagevideo für Mandanten bestenfalls auf die Startseite. Bei größeren Kanzleien gehört ein Imagevideo für Bewerber in den Bereich „Karriere“. Und hat eine Kanzlei z. B. auch ein Profil bei Personal-Akquise-Portalen wie Talentrocket, sollte das Video auch dort nicht in der Mediathek fehlen.

Technisch wird das Video am besten auf einer Videoplattform wie z. B. Youtube in Ihrem Kanzleikanal abgelegt. Dann findet sich auf der Website „nur“ ein Link und eine Bildvorschau – wie z. B. auf unserer Startseite dieser Website. Das schont die Ladezeit Ihrer Website, damit die Nerven der Nutzer und erfreut Google im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung.

Machen lohnt sich

Ein Kanzleivideo oder mehrere kleine Videos sind eine tolle Möglichkeit, sich potenziellen Mandanten und/oder Bewerbern zu präsentieren, und zwar für Kanzleien jeder Größe. Trauen Sie sich, machen Sie das! Denn viele Kollegen trauen sich das eben noch nicht und Sie haben so die Chance, sich persönlich zu präsentieren und sich abzuheben. Und wenn Sie Hilfe benötigen bei der Konzeption, der Auswahl der richtigen Dienstleister etc.: Melden Sie sich gerne bei uns.

 
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