Wer sich mit dem Thema Kanzleiwebsite beschäftigt, kommt früher oder später am Thema „Fotos“ nicht vorbei. Wohl ist vielen bei diesem Thema nicht unbedingt… Denn wie kommt man an gute und vor allem passende Fotos für eine Kanzleiwebsite? Kann man mit Fotos aus Online-Archiven arbeiten? Oder braucht es Fotos von einem Fotografen – und hier nicht von einem Knipser um die Ecke? Oder kann man eventuell ganz auf Fotos verzichten?
Lassen Sie uns diese Fragen doch einfach einmal einzeln angehen. Denn wie so oft im Leben – nicht nur in der Rechtsberatung – ist die richtige Antwort auf all diese Fragen: es kommt darauf an.
1. Fotos weglassen?
Kann man machen.
Je nach Kontext und Beratungsumfeld ist das allerdings mal mehr, mal weniger sinnvoll. Denn grundsätzlich muss man sich vor Augen führen, dass eine Website ohne Fotos deutlich weniger persönlich wirkt.
Das bedeutet aber nicht, dass die Website dadurch zwangsläufig weniger individuell oder professionell wird – ganz im Gegenteil. Ersatz für Fotos kann dann grafische Gestaltung sein. Das bietet sich allerdings grundsätzlich eher im etwas neutraleren Business-Umfeld an.
Nicht für sinnvoll halten wir eine rein grafische Website in sehr persönlich geprägten Beratungsbereichen: Familienrecht und Strafrecht – um nur zwei Beispiele zu nennen. Denn Berater-Persönlichkeit kommuniziert man im Internet nun einmal durch Fotos „auf den ersten Blick“.
2. Porträts: Man kommt nicht drum herum
Aber selbst wenn man im Business-Kontext auf der Website grundsätzlich auf Fotos verzichtet, sollte man z.B. in den Personenprofilen die Berater mit Bild sehen: entweder im Stil der ganzen Website, d.h. z.B. ein grafisch umgearbeitetes Porträt, oder mit Porträt-Fotos.
Beide Beispiele können Sie auf diesen Websites nachvollziehen:
www.kanzleibrehm.de – www.dgc-integrity.de
Ganz auf Fotos zu verzichten ist in der Rechtsberatung nicht optimal. Denn Rechtsberatung ist letztlich Vertrauenssache und Gesichter erzeugen bestenfalls dieses Vertrauen. Das gilt in Zeiten der Corona-Pandemie mehr als je zuvor, weil ein realer persönlicher Eindruck oft wegfällt. Und aus Erfahrung wissen wir, dass es bei entsprechend guten, präsenten Fotos nicht selten zu direkt geäußerten Rückmeldungen dieser Art kommt: „Ich rufe an, weil Ihr Bild so sympathisch ist.“
Deswegen sind wirklich gute Porträts essenziell. Und das bedeutet: Sie brauchen mehr als die üblichen Bewerbungsfotos vor wahlweise blauem oder grauem Hintergrund mit halb angedrehtem Oberkörper vom Fotostudio um die Ecke. Deswegen unterstützen wir Kanzleien dabei, vor Ort den passenden Fotografen bzw. die passende Fotografin zu finden, der bzw. die in hoher Qualität umsetzt, was für ein konkretes Website-Layout gebraucht wird. So z.B. auch in diesem Fall:
www.kvf-law.de/beratungsthemen
Wie präsent man Porträts dann auf der Website einsetzt – bildschirmfüllend im Headerbereich auf der Startseite etc., großformatig im Profil oder dort im kleineren Format –, ist letztlich Geschmackssache.
Hier macht das Website-Layout Vorgaben, weshalb das Layout „stehen“ sollte, bevor Fotos gemacht werden.
3. Situationsfotos / Raumfotos
Ob man auf einer Kanzleiwebsite Situationsfotos zusätzlich zu Porträts einsetzen sollte – daran scheiden sich die Geister. Denn Fotos von Büro- oder Beratungssituationen sind ein Klassiker der Online-Kanzleikommunikation – aber eben irgendwie auch etwas, das niemanden überrascht.
ABER: diese Bilder haben absolut ihre Berechtigung. Denn mit genau diesen Bildern gibt man auch einen Einblick in die Kanzlei und schafft Atmosphäre. Und das ist vor allem in Zeiten, in denen Kanzleibesuche nicht so einfach möglich sind, wichtiger, als man denkt. Denn natürlich kommt es bei der Entscheidung für oder gegen einen Anwalt oder eine Anwältin auf die Qualifikation an. Genauso ist aber auch entscheidend, ob sich Ratsuchende in dieser Kanzlei gut aufgehoben bzw. „richtig abgebildet“ fühlen. Dafür kann ein optischer Eindruck über Situation- und Raumfotos sehr hilfreich sein, was man an auf diesen Websites sieht (an der Erstellung und Entwicklung dieser Seiten waren wir jeweils nicht beteiligt):
www.lex-hades.de – www.schirach.law
Wenn Ihre Kanzleiräume eher mausgrau sind, machen Sie keine Fotos in der Kanzlei. Daran muss sich die Bildsprache der Website schlichtweg anpassen. Fotografieren Sie vor dem Haus, in der Stadt etc. Wovon ich allerdings ausdrücklich abrate: Mieten Sie nicht für das Shooting Büroräume, die nicht Ihre Räume sind! Denn klaffen virtuelle und „echte“ Realität zu weit auseinander, kann der Schuss nach hinten losgehen. Kommen Ratsuchende in die Kanzlei und finden statt einem Glaspalast ein verwinkeltes Altbaubüro mit Möbeln aus den 80er Jahren vor, haben Sie falsche Erwartungen geweckt, die enttäuscht werden. Das fällt auf Sie als Person bzw. auf die Kanzlei zurück.
4. Stockfotos
Last but not least – ist der Einsatz von Stockfotos auf der Website sinnvoll? Grundsätzlich spricht nichts gegen Fotos aus Fotoarchiven wie z.B. Adobe Stock, wenn das zum Thema passt und man z.B. auf Situationsfotos in der Kanzlei verzichten will.
Denn thematisch passende Bilder können den Text-Inhalt der Website sinnvoll unterstützen, die Orientierung verbessern oder die „Stimmung“ der Website beeinflussen. Das kann bei vielen Rechtsgebieten gut klappen, in denen sich die Website überwiegend an Privatpersonen richtet, wie z.B. in diesem Fall:
Bei abstrakteren Rechtsgebieten können Stockfotos allerdings auch etwas platt wirken, vor allem im Business-Kontext wie z.B. im internationalen Wirtschaftsrecht oder im Bank- und Kapitalmarktrecht. Hier kann es dann sinnvoll sein, auf grafische Gestaltung zu setzen (s.o.) oder auf Situationsfotos.
www.kvf-law.de/beratungsthemen
Entscheidet man sich für Stockfotos, sollte man allerdings auf gute Qualität achten. Um gute sog. Stockfotos zu finden, sollte man Portale mit hoher Bildqualität wählen und dann vor allem die richtigen Begriffe in der Suche eingeben. Dafür muss man manchmal etwas um die Ecke denken bzw. man muss nach Themen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet suchen, nicht nur nach dem Rechtsgebiet.
Wichtig ist bei der Suche nach Bildern in Stock-Archiven, dass Motive nicht vorverurteilen oder negative Stimmungen verstärken. Vor allem bei sensiblen Bereichen wie z.B. Strafrecht (Handschellen, Kreideumriss bei Tötungsdelikten) oder Medizinrecht (Rollstuhl, Krücken etc.). Denn Bilder können hier auch positiv wirken oder wenigstens neutral, wie z.B. hier: www.medizinrecht-gilmour.de
Unser Fazit
Fotos und Bildsprache auf einer Website sind eine sensible Sache, weshalb man diesem Aspekt bei der Gestaltung der Website im Prinzip vom ersten Konzept der Website an viel Aufmerksamkeit schenken sollte. Gute Fotos und/oder Grafiken dürfen dann durchaus etwas kosten, denn diese Gestaltungselemente machen einen Großteil des Eindrucks Ihrer Website aus und sind in der Pandemie als Ihr Aushängeschild wichtiger denn je – und werden es bleiben.
Wenn Sie konkrete Unterstützung bei diesem Thema benötigen – melden Sie sich gerne bei uns, unabhängig von Ihrem Kanzleistandort. Wir verfügen über ein verlässliches Netzwerk an Fotografen in ganz Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz.
Bild: Westend61 – stock.adobe.com