Gute Rechtstipps und Blogbeiträge schreiben – so geht’s!

Sie kennen das Problem: Sie wissen, dass Sie eigentlich für effizientes Onlinemarketing Blogbeiträge und Beiträge für Anwaltssuchdienste schreiben müssten. Und doch höre ich oft: Ich habe keine Zeit dafür, ich habe keine Lust dazu und ich kann es nicht.

Drei gute Ausreden, um sich vor dem Schreiben von Urteilszusammenfassungen und Thementexten zu drücken, oder?! Nein – wenn Sie mich fragen! Denn gute Rechtstexte für Laien zu schreiben, kann man lernen.

Deswegen gehen wir das Problem doch einfach einmal offensiv an. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie gute Beiträge schreiben. Wenn Sie diese Tipps beherzigen und ein bisschen üben, geht Ihnen das Schreiben viel leichter von der Hand. Dann macht es auch mehr Spaß und: kostet weniger Zeit. Super, oder?

Tipp 1: Definieren Sie Ihr Thema klar und möglichst eng gefasst.

Mein erster Tipp erscheint ein wenig banal, ist es aber nicht. Denn geht es um das Festlegen des Themas für einen Blogbeitrag oder einen Rechtstipp, da liegt der Hase meist – und dann sehr grundlegend – im Pfeffer. Denn Juristinnen und Juristen neigen dazu, gerne ausführlich zu sein und Probleme im Detail zu erläutern. Ich auch! Wenn nun aber Ihr Thema für den Blogbeitrag schon breit gefasst ist, findet man beim Schreiben gerne einmal kein Ende. Man kommt vom Hölzchen aufs Stöckchen, hier tut sich eine Ausnahme auf und dort eine weitere …

Dieses Problem kann man eindämmen, indem man das Thema für einen Text von Beginn an selbst eng fasst bzw. sich nur einem spezifischen Problem innerhalb eines Themas widmet.

Ein Beispiel: Schreiben Sie nicht über „Vermieterkündigungen“, sondern z. B. über die Eigenbedarfskündigung oder die Verwertungskündigung. Auf diese Weise haben Sie auch gleich aus einem Thema zwei gemacht. Und Sie können so Ihre Zielgruppe sehr exakt ansprechen – großartig!

Tipp 2: Erstellen Sie eine Gliederung für den Text/das Thema.

Bevor Sie zu schreiben beginnen: Erstellen Sie eine Gliederung für den Text! Beginnen Sie den Text mit einer kurzen Hinleitung zum Thema. Warum ist das Thema relevant? Für wen ist es relevant? Gliedern Sie den Beitrag dann in drei bis vier (kurze) Sinnabschnitte und beenden Sie den Text mit einem Fazit.

Haben Sie ein solches Gerüst, ist es viel einfacher, an dem Gerüst entlangzuschreiben. Ein weißes Blatt ohne Anhaltspunkte sorgt auch bei mir für spontane Schreibhemmung.

Tipp 3: Schreiben Sie, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist.

Und dann: Schreiben Sie drauf los und zwar exakt so, wie Ihnen der Schnabel gewachsen ist. Denken Sie nicht daran, dass Sie für Laien verständlich schreiben sollten. Denken Sie nicht an alle möglichen Regeln für gute Texte. Schreiben Sie – im Passiv, in Schachtelsätzen und mit Substantiven, bis die Balken krachen!

Warum das?! Weil Ihre Gedanken dann im Fluss bleiben, und Sie in Ihrem Tempo, in Ihrem Stil einen Gedanken stringent auf Papier bringen können. Sie können das als Anwalt bzw. Anwältin ja, Sie machen das ständig …

Wenn Sie in Ihrem Stil „runterschreiben“, steht in relativ kurzer Zeit ein Text, mit dem Sie dann im Detail arbeiten können. Ich verrate Ihnen eines: Genau so mache ich das quasi täglich, wenn ich für Kanzleien juristische Thementexte verfasse – auch noch nach mehr als zehn Jahren als juristische Texterin.

Tipp 4: Machen Sie den Text für Laien lesbar.

Da liegt er also vor Ihnen, ein Text im feinsten Juristensprech. Aber keine Sorge: Alle Juristinnen und Juristen gewöhnen sich über die Jahre einen Sprachstil an, der „unter uns“ sehr effizient und exakt ist, aber für Laien schwer verständlich.

Deswegen ist es nun notwendig, den Text für Laien leichter verständlich zu machen. Aber wie? Meine drei Top-Tipps lauten:

Regel 1: Kürzen Sie Sätze!

Im Zweifel können Sie vermutlich fast jeden Satz halbieren. Sätze zu kürzen, macht den Text deutlich leichter lesbar, vor allem online.

Regel 2: Machen Sie aus Passiv Aktiv!

Juristinnen und Juristen neigen dazu, nahezu jeden Satz im Passiv zu schreiben. Das macht Sprache unnötig kompliziert und steif. Aktiv liest sich einfach besser. Verbessern Sie also bewusst Ihre Passivkonstruktionen in aktive Sätze.

Regel 3: Vermeiden Sie die Substantivierung!

Juristinnen und Juristen neigen dazu Substantive zu „erfinden“, die niemand außer ihnen nutzt. Das macht Sätze zwar manchmal kürzer und Kolleginnen und Kollegen verstehen Sie, Ihre Zielgruppe aber – juristische Laien! – nicht so gut.

Ein Beispiel für Regel 2 und 3:

Ursprünglich: „Ohne die rechtzeitige Stellung der außerkapazitären Anträge kann später keine Studienplatzklage für Sie durchgeführt werden!“

Der Satz ist korrekt, aber so klingt er deutlich besser, finden Sie nicht?

„Werden die außerkapazitären Anträge nicht fristgerecht gestellt, ist eine Studienplatzklage zu einem bestimmten Termin für Sie nicht mehr möglich!

Mein Fazit

Blogbeiträge und Rechtstipps für juristische Laien zu schreiben, bekommt man als Juristin bzw. Jurist nicht in die Wiege gelegt. Wir werden sprachlich auf etwas anderes getrimmt. Und doch ist Schreiben für Laien nicht so schlimm, wenn man meine jahrelang erprobten Tipps einfach einmal ausprobiert.