Negative Bewertungen online: so geht man als Kanzlei damit um

Bewertungen im Internet spalten die Gemüter. Und auch in Kanzleien stellt man mir häufig die Frage, ob man sich überhaupt darauf einlassen sollte, sich öffentlich von Mandantinnen und Mandanten bewerten zu lassen, z.B. bei Google oder in einem Suchdienstprofil.

Ich meine: JA!

Denn diese Bewertungen sind für Menschen, die auf der Suche nach Rechtsberatung sind, ein wichtiges Kriterium, sich für oder gegen eine Kanzlei zu entscheiden. Deswegen rate ich dazu, sich auf das Thema Bewertungen einzulassen und in der Folge „Bewertungsmanagement“ zu betreiben.

Kümmern Sie sich darum, dass zufriedene Mandantinnen und Mandanten Sie bewerten und reagieren Sie im besten Fall nicht nur auf positive Bewertungen, sondern vor allem auch auf negative!

Internetnutzer*innen legen Wert auf Bewertungen – Google auch

Bewertungen im Netz sind ein Entscheidungskriterium für Internetnutzer*innen. Vor allem wenn das Angebot groß ist, helfen Bewertungen, letztlich das passende Angebot ausfindig zu machen und dann eine Entscheidung für ein bestimmtes Angebot zu treffen.

Außerdem haben Bewertungen einen weiteren positiven Effekt: Angebote mit guten Beurteilungen werden von Google positiv bewertet. Positive Bewertungen vor allem bei Google Unternehmensprofilen selbst tragen also durchaus zu einer besseren Sichtbarkeit Ihrer Kanzlei im Internet bei.

Und auch Beurteilungen in Anwaltssuchdienst-Profilen haben Vorteile für Sie: In einer oftmals langen Trefferliste vergleichbarer Anwälte und Anwältinnen bei einem Suchdienst für eine bestimmte Stadt in einem bestimmten Bereich sorgen Bewertungen dafür, dass sich dieses Profil optisch vom Rest abhebt. Die Wahrscheinlichkeit, dass eben dieses Profil angeklickt wird, steigt…

Negative Bewertungen haben positive Seiten

Das Schreckgespenst für alle, die sich im Netz bewerten lassen, sind negative Bewertungen – das ist klar. Ob Fake-Bewertungen oder „echte“ negative Bewertungen: beides hinterlässt nicht den positiven Eindruck, den man gerne hinterlassen will, um Nutzer*innen von der eigenen Kanzlei zu überzeugen.

Aber negative Bewertungen haben durchaus positive Seiten:

  1. Ein Mix aus guten und weniger guten Bewertungen macht Ihr Bewertungsportfolio glaubwürdiger – und damit Sie und Ihre Kanzlei.
  2. Reagieren Sie professionell auf negative Beurteilungen, zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, mit Kritik angemessen umzugehen – und auch das zahlt auf Ihre Glaubwürdigkeit ein.
  3. Gerade Kritik bietet Chance und Anlass, dass Ihre Kanzlei sich an bestimmten Punkten verbessern kann. Wehren Sie negative Kritik nicht als „Humbug“ ab, sondern schauen Sie genau darauf und überlegen, ob es vielleicht wirklich etwas zu verbessern gibt.

Auf negative Bewertung professionell reagieren

Wenn es dann wirklich passiert, gilt es damit schlichtweg professionell umzugehen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern vor allem souverän und unaufgeregt zu reagieren. Meine Tipps:

  1. Lassen Sie sich mit einer Reaktion Zeit. Denn eine aggressive Kurzschlussreaktion im beleidigten Ton schadet Ihnen! Dennoch sollten Sie zeitnah reagieren, aber erst wenn der erste Ärger verpufft ist.
  2. Bei Fake-Bewertungen – also Beurteilungen von Personen, die Ihre Kanzlei nicht betreut hat – oder Beurteilungen, die Sie nicht zuordnen können: stellen Sie das ausdrücklich in einem Satz als Antwort klar.
  3. Es klingt komisch: Bedanken Sie sich zunächst für das Feedback. Das nimmt Ihrem gegenüber schon einmal gewaltig Wind aus den Segeln. Geben Sie dann kurz und höflich eine Antwort. Bieten ein Gespräch an, in dem man das Geschehene noch einmal bespricht.
  4. Äußern Sie sich nicht öffentlich zur Sache. Das provoziert nicht selten eine kaum steuerbare öffentliche Diskussion.
  5. Hin und wieder sind die Grenzen zur Schmähkritik überschritten – das ist aber eher selten. Deswegen ist es so wichtig, mit negativen Onlinebewertungen professionell umzugehen, wenn sie im Rahmen des rechtlich zulässigen sind.
  6. Sind die Grenzen des rechtlich zulässigen überschritten, sollte man durchaus eine Löschung anstreben. Kollegen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier wertvolle Unterstützung leisten. Vor allem bei Suchdienstprofilen hilft dann auch der direkte Kontakt mit dem Anbieter.