Geht es um Marketing, geht es um Zielgruppen. Auch und gerade Rechtsanwälte sollten sich das vor Augen führen, wenn Sie im Marketing Erfolg haben wollen. Und dieser Fakt hat gravierende Auswirkungen auf die Strukturierung – eigentlich aller – Marketingmaßnahmen.
Denn Marketingmaßnahmen, die nach Rechtsgebieten kategorisiert werden, sind zwar mit der juristischen Brille betrachtet korrekt strukturiert. Sie spiegeln aber oft nicht die Lebensrealität und den Beratungsbedarf von potenziellen Mandanten wider.
Mandanten und ihre Probleme
Wer einen Anwalt braucht, hat in der Regel ein recht konkretes Problem, bei dessen Lösung er professionelle Hilfe benötigt. Allerdings kann Beratungsbedarf auch innerhalb eines Rechtsgebietes sehr unterschiedlich sein, vor allem bei sehr inhomogenen Zielgruppen innerhalb eines Rechtsgebietes, also z. B. im Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, aber z. B. auch im Medizinrecht oder dem Presserecht. Personen, die einen Anwalt in einem dieser Rechtsbereiche suchen, können sehr unterschiedliche Probleme haben – als Mieter oder Vermieter, Patient oder Arzt, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Nicht selten gesellt sich in den genannten Bereichen außerdem noch etwas hinzu: eine leidenschaftliche Wut auf die „Gegenseite“. Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, sind nicht gut auf Arbeitgeber zu sprechen – Patienten, an denen ein Arzt gepfuscht hat, nicht gut auf Ärzte, Mieter nach einer Luxussanierung-Kündigung nicht unbedingt auf Vermieter.
Und man ahnt es: das macht Probleme im Marketing. Zielgruppen innerhalb eines – aus juristischer Sicht – homogenen Rechtsgebiets, treffsicher anzusprechen ohne gefühlt der anderen Hälfte der Zielgruppe auf den Schlips zu treten, ist nicht ganz einfach. Denn in solchen Konstellationen kann und wird man überspitzt gesagt nicht schreiben: „Wenn Ihr Arzt gepfuscht hat, hauen wir ihn dafür so richtig in die Pfanne und lassen ihn finanziell bluten“. Denn kommuniziert man klar, dass man mit aller Vehemenz Patienteninteressen vertritt – glauben Sie wirklich ein Arzt würde Ihnen noch abnehmen, dass Sie mit demselben Impetus gegen Patienten vorgehen? Eher nicht…
Nicht alles in einen Topf werfen
Die Lösung für dieses Problem ist dabei eigentlich einfach: Entscheiden Sie sich, nur einer „Seite“ zur Verfügung zu stehen, entweder für Patienten ODER Ärzte, für Vermieter ODER Mieter, für die Boulevardpresse ODER ihre „Opfer“.
Mir ist bewusst: Das muss man sich leisten können im wahrsten Sinne des Wortes. Immerhin schlägt man bei einer klaren Fokussierung auf die eine oder andere Seite gefühlt 50% der potenziellen Mandanten die Tür vor der Nase zu, wenn man sagt: Wir sind eine Kanzlei für Arbeitnehmer oder: Wir sind eine Kanzlei nur für Arbeitgeber.
Entscheiden Sie sich also wenn möglich auch innerhalb eines Rechtsgebietes für eine Zielgruppe, auch innerhalb einer Rechtsgebietszielgruppe sollte es kein Muh und Mäh, sondern Muh ODER Mäh geben. Das macht nicht nur die Kommunikation einfacher und macht Sie in der Wahrnehmung Ihrer potenziellen Mandanten zum Experten. Es macht Sie aus dem Blickwinkel der jeweiligen Zielgruppe vor allem glaubwürdig. Und das ist m. E. gerade in den emotional oftmals aufgeladenen Rechtsgebieten Mietrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht enorm wichtig.
Kommunizieren Sie klar
Können Sie sich nicht für die eine oder die andere Seite innerhalb halb einer ambivalenten Zielgruppe entscheiden, entscheiden Sie sich wenigstens für eine klare Ansprache der jeweiligen Zielgruppen. Denn innerhalb dieser gefühlt etwas schizophrenen Rechtsgebiete sollte man die „Zielgruppen in der Zielgruppe“ klar getrennt voneinander ansprechen, wenn man beiden Seiten als Anwalt zur Verfügung steht.
Wie das gelingt? Sie strukturieren zunächst Ihre Website nicht klassisch nach Rechtsgebieten, sondern z. B. nach Privatpersonen und Unternehmen. Das ermöglicht in den jeweiligen Unterkategorien eine gezielte Ansprache, die erkennen lässt, dass man die Triggerpunkte der Zielgruppe kennt. Rein textlich, aber auch logisch führt das zu klarer Kommunikation und vermeidet unschönes Text-Wischiwaschi, bei dem man ständig darauf achten muss, dass man alle anspricht und zugleich niemandem „auf der anderen Seite“ auf den Schlips tritt.
Dieses Prinzip der klaren Ansprache setzen Sie dann fort: Sie nutzen gezielte Google Ads Anzeigen, die sich an die eine oder andere Zielgruppe in der Zielgruppe richten, sie haben unterschiedliche kleine Broschüren für die einen und die anderen etc..
Das ist mehr Aufwand zugegeben. Es wird sich aber mittelfristig auszahlen.
Klare Kommunikation, klare Strategie – oder umgekehrt?
Immer wieder haben wir erlebt, dass sich Kanzleien erst in einem Marketing-Projekt wirklich Gedanken über ihre Zielgruppe(n) gemacht haben. Besonders schön ist es, wenn wir dann miterleben wenn eine Kanzlei eine Bauchladen-Strategie ablegt und sich klar für und klar gegen etwas entscheidet.
Denn das birgt das Potenzial, klar kommunizieren zu können, wer man ist und wen man als Mandanten will. Spricht man die richtigen Mandanten an, kommen diese auch zu Ihnen. So sorgen klare Entscheidungen letztlich zu besserem, zufriedenerem und erfolgreicherem Arbeiten.
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